Eine Frage, Herr Weiß
70 Jahre Grundgesetz

Peter Weiß | Foto: Claudia Thoma

Im Mai jährt sich das Inkrafttreten der deutschen Verfassung zum 70. Mal. Auf seiner Internetseite  ruft der Lahrer CDU-Bundestagesabgeordnete Peter Weiß dazu auf, die Bedeutung des Grundgesetzes zu würdigen. Dazu sprach Rembert Graf Kerssenbrock mit ihm.

Der Artikel 1 fasziniert mich

Welche Bedeutung hat für Sie das Grundgesetz und warum meinen Sie, dass wir „weltweit für unser Grundgesetz bewundert werden“?
Das Grundgesetz ist die rechtliche Basis für unser gesellschaftliches und staatliches Zusammenleben in Freiheit und Demokratie. Die Grundgesetz-Artikel stehen über allen anderen deutschen Rechtsnormen. Nach dem Zweiten Weltkrieg und den verheerenden Geschehnissen im Dritten Reich markierte das Inkrafttreten des Grundgesetzes am 24. Mai 1949 den deutschen Neuanfang, der wirtschaftlich in die erfolgreichen Wirtschaftswunderjahre mündete. Diese damals neue rechtliche und politische Grundordnung hat bis heute eine große internationale Strahlkraft. Vor allem Menschen in Ländern, in denen es um die Rechtsstaatlichkeit nicht so gut bestellt ist, bewundern uns daher für das Grundgesetz, das den Bürgern ein Leben in Freiheit und Frieden gewährt und dies auch als Anspruch gegenüber dem Staat formuliert.

Welches der Grundrechte des GG ist für Sie am wichtigsten?
Artikel 1 ist ein Artikel, der mich fasziniert. Er beginnt mit den Worten „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Dieser Satz ist kurz, wirkt sich aber auf die gesamte Gesetzgebung in der Bundesrepublik aus, die ich als Bundestagsabgeordneter nun schon seit mehr als 20 Jahren mitgestalten darf. Der Satz ist unser Leitmotiv und darauf bin ich sehr stolz. Als Sozialpolitiker zudem finde ich Artikel 3 auch sehr wichtig. Darin steht unter anderem, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind und niemand wegen seines Geschlechts, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens und seiner religiösen und politischen Anschauungen benachteiligt werden darf.

Sehen Sie bei einem der Grundrechte Verbesserungsbedarf?
Die Väter des deutschen Grundgesetzes lebten in den 1940er-Jahren und waren stark geprägt von der gerade erst überwundenen NS-Diktatur. Das heute sehr wichtige Thema Digitalisierung spielte damals natürlich noch keine Rolle, genausowenig wie die damit einhergehende Notwendigkeit für Datenschutz. Manche Leute fordern heute eine Pflicht des Staates, für eine digitale Grundversorgung in der gesamten Bundesrepublik zu sorgen, vor allem in ländlichen Gebieten. Diese Dinge wird man sicherlich diskutieren können und auch die Frage, ob das Grundgesetz dahingehend ergänzt werden muss.

Warum heißt es weiterhin Grundgesetz und wurde nach der Wiedervereinigung nicht zu einer Verfassung?
Zur Zeit der Wiedervereingung wurde diese Frage diskutiert. Das Hauptargument für die Beibehaltung des Grundgesetzes lag - auch namentlich - in der Qualität des Grundgesetzes selbst und den überragend guten Erfahrungen, die man jahrzehntelang mit dem Grundgesetz gemacht hatte. Ich persönlich glaube, dass es vor allem auf den Inhalt des Grundgesetzes ankommt und der ist nachweislich gut für die Menschen ist Ost und West.

Bieten die Gruppenreisen nach Berlin, die Sie in diesem Rahmen verlosen, mehr als die normalen Besuchstermine aus dem Wahlkreis?
Dabei handelt es sich um die Gruppenreisen, die ich mehrmals im Jahr für Bürger meines Wahlkreises anbiete, um meine Arbeit im Deutschen Bundestag kennenzulernen. Neben einer Führung im Reichstag können die Teilnehmer auch eine Sitzung des Bundestags live mitverfolgen. Daneben gibt es ein anspruchsvolles und abwechslungsreiches Bildungsprogramm, das ich in diesem Jahr stark an der Entstehungszeit des Grundgesetzes ausrichten werde.

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