Zu zweit auf einem Roller
E-Scooter kollidiert mit Schaufensterscheibe

- Foto: Symbolbild gro
- hochgeladen von Christina Großheim
Lahr (st) Am Montagabend, 4. August, gegen 22.40 Uhr kam es zu einer Kollision zwischen der Fahrerin eines E-Scooters und einer Schaufensterscheibe. Zwei jugendliche Mädchen im Alter von 16 und 17 Jahren sollen gemeinsam auf einem E-Scooter die Lahrer Kirchstraße befahren haben, als sie aufgrund eines entgegenkommenden Fahrradfahrers die Kontrolle über ihr Elektrokleinstfahrzeug verloren. Infolgedessen sollen sie mit der Schaufensterscheibe eines dort befindlichen Geschäfts kollidiert sein, die dadurch zu Bruch ging. Sowohl die E-Scooter Fahrerin als auch ihre Mitfahrerin wurden leicht verletzt. Während der medizinischen Maßnahmen mussten weitere Einsatzkräfte der Polizei Schaulustige abschirmen und zum Teil der Örtlichkeit verweisen.
In diesem Zusammenhang gibt die Polizei folgende Hinweise: Es darf immer nur eine Person auf einem E-Scooter fahren. Mehrere Personen mit mehreren E-Scootern müssen hintereinander fahren. Nebeneinander zu fahren, ist nicht erlaubt. Die Nutze würden eine große Verantwortung tragen, da die Fahrzeuge schnell eine hohe Geschwindigkeit erreichen und wenig Halt und Stabilität bieten würden. Für den E-Scooter gelten die gleichen Regeln wie für das Auto - allerdings darf das Elektrokleinstfahrzeug schon ab 14 Jahren geführt werden. Mit E-Scootern muss auf Radwegen, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen gefahren werden. Falls diese nicht vorhanden sind, ist auf der Straße zu fahren. Das Führen von E-Scootern auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen ist verboten, es sei denn, das Zusatzzeichen "E-Scooter frei" erlaubt dies ausdrücklich. Es besteht keine Helmpflicht für den E-Scooter, die Polizei empfiehlt aber das Tragen eines Helms. Das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ist verboten. Alkohol und Drogen sind verboten. Es gelten die gleichen Regeln und Grenzwerte wie beim Autofahren. Das heißt: Wer mit 0,5 Promille ohne Ausfallerscheinungen fährt begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird in der Regel mit einer Geldbuße von 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten geahndet. Bei über 1,1 Promille liegt sogar eine Straftat vor. Wenn der Fahrende alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt, kann bereits ab 0,3 Promille eine Straftat.
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