Moschee: Erbbaupacht und Lärmbelästigung im Fokus

Präsentation: Tugay Kara vom Türkisch-Islamischen Verein erläuterte bei einer Bürgerinformation, wie das Bauwerk aussehen und was darin geschehen soll. | Foto: Axel Fleig
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Lahr. Die Auseinandersetzung um den Standort für den Bau einer neuen Moschee unmittelbar vor den Hochhäusern in der Römerstraße beim Landesgartenschaugelände geht in
eine bedeutsame Phase. Der Bauantrag der Türkisch-Islamischen Gemeinde
wurde inzwischen eingereicht, nun müssen sich die Verwaltung und
schließlich die Mandatsträger mit Einwendungen befassen. Insbesondere im
Blickpunkt: die zu erwartende Lärmbelästigung für die zahlreichen
Anwohner sowie ein Mangel an Parkplätzen.

Einwendungen haben bislang eine 68 Mitglieder umfassende Eigentümergemeinschaft über einen
Offenburger Anwalt, sowie Ulla Steiner, die gegen das Vorhaben rund 1200
Unterschriften gesammelt hatte, erhoben. In den detaillierten
Ausführungen Steiners, die der Verwaltung vergangenen Montag zugingen,
ebenfalls im Visier die Tatsache, dass die Stadt das in ihrem Besitz
befindliche Grundstück nicht verkauft, sondern der  Türkisch-Islamischen
Gemeinde per Erbpacht überlassen will. Unter anderem mit der Folge,
dass Aufwendungen von rund 140.000 Euro für die Herstellung eines
Gehweges und die Pflanzung von Bäumen zwischen Moschee-Grundstück und
Vogesenstraße voll zu Lasten der Stadt beziehungsweise seiner Bürger
gingen und nicht aus dem Erlös für das Grundstück bezahlt werden könnten.

Grundsätzlich, so Steiner, sei ein Verein, der nahezu drei Millionen Euro für einen „überdimensionierten Bau“ bezahlen könne,
nicht auf Erbbaupacht angewiesen. Nach Informationen der
Stadtanzeiger-Redaktion hat der Vorsitzende der Türkisch-Islamischen
Gemeinde, Hasan Babur, in einer Sitzung der CDU-Gemeinderatsfraktion auf
Frage, ob dem Erwerb und Umbau eines angebotenen bestehenden Gebäudes –
wie MdS und ehemaliges Flösch-Areal – etwa religiöse Gründe entgegen
stünden, erklärt, dass man aus finanziellen Gründen kein Gebäude kaufen wolle.

Derweil bahnt sich an, dass insbesondere das Problem Lärmbelästigung in den Fokus rückt. Nach Ansicht von Ulla Steiner
beispielsweise wurde diesbezüglich bislang falsch gemessen, um das vom
Bauherrn und von der Stadt gewünschte Ergebnis präsentieren zu können.
So entspreche die Angabe der Lärmimmissionen in nur zwei Metern Höhe
nicht der gängigen Praxis, wo normalerweise die Immissionspunkte bei 3,5
oder 6,3 Metern Höhe angegeben werden. Für die mittleren und oberen
Stockwerke in dem  rund 50 Meter hohen, insgesamt 16 Stockwerke
umfassenden Hochhaus in der Römerstraße 1 gebe es in dem Schallgutachten
überhaupt keine Immissionswerte. Dabei nehme der Schall bekanntlich mit
jedem Höhenmeter zu und nicht ab. Steiner: „Im vierten Stock können wir
abends beziehungsweise nachts die Gespräche verfolgen, die unten auf
dem Gehweg geführt werden.“

Da gäbe es eventuell viel zu hören, wenn ein geplantes Restaurant florieren und Veranstaltungen gemäß Betriebsbeschreibung stattfinden sollten: Über 50 wären es demnach
jährlich ohne Wochenenden und Freitagsgebet, davon rund 30 jeden Abend
während des Ramadans. Dem stünden indes bisherige  Überlegungen der
Stadt entgegen, die Zahl solcher Veranstaltungen – unter anderem wegen
Lärmbelästigung und einer zu geringen Zahl an Parkplätzen – auf zwölf
pro Jahr zu begrenzen.

Autor: Norbert Rößler

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