Oberkircher Erdbeerkönigin
Bewerbungsverfahren läuft noch bis Ende März

Oberkirch wählt in diesem Jahr seine erste baden-württembergische Erdbeerkönigin. | Foto: congerdesign/pixabay.com
  • Oberkirch wählt in diesem Jahr seine erste baden-württembergische Erdbeerkönigin.
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Oberkirch (st). Kandidatinnen können sich noch bis zum Freitag, 22. März, bei der Stadt Oberkirch für die Wahl der ersten baden-württembergischen Erdbeerkönigin bewerben.

Wahl der Erdbeerkönigin am 5. April

Laut einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung Oberkirch findet im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung am Freitag, 5. April, um 19 Uhr, im Forum des Hans-Furler-Gymnasiums Oberkirch die Wahl der ersten baden-württembergischen Erdbeerkönigin statt. Eine Jury mit Vertretern aus Politik und der landwirtschaftlichen Verbände werde die neue Hoheit an dem Abend küren.

Ihren ersten offiziellen Auftritt habe sie zum Start der diesjährigen Erdbeersaison Anfang Mai. Mit dem Antrittsbesuch bei dem 20. Oberkircher Erdbeerfest am 25. und 26. Mai steht laut der Pressemitteilung bereits ein weiterer Termin im Kalender der künftigen Hoheit fest.

viele Voraussetzungen

Schirmherrin der Wahl zur ersten Erdbeerkönigin ist Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch vom Verbraucherschutzministerium Baden-Württemberg. Unterstützt werde die Stadt Oberkirch bei der Organisation der Wahl durch die landwirtschaftlichen Verbände.

Junge Mädchen, die sich für die Wahl bewerben möchten, müssen laut der Pressemitteilung der Stadtverwaltung verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehöre unter anderem, dass es sich bei den Bewerberinnen um Töchter aus landwirtschaftlichen Betrieben oder um junge Frauen handeln müsse, die eine abgeschlossene landwirtschaftliche Berufsausbildung haben.

Produkt überzeugend darstellen

Darüber hinaus müssten sie am Tag der Wahl mindestens 18 Jahre alt sein, einen gültigen Führerschein haben und in Baden-Württemberg wohnen. Außerdem müssten Bewerberinnen Kenntnisse im Obstbau in einer Befragung nachweisen. Sie sollten ebenso zur Erfüllung ihrer Aufgabe mit der heimischen Landwirtschaft verbunden sein sowie in ihrem Erscheinungsbild und Auftreten natürlich wirken, heißt es weiter.

Die fünfte und letzte Voraussetzung betrifft die Fähigkeit, in Gesprächen mit dem Verbraucher und Journalisten das Produkt überzeugend darstellen zu können. Junge Mädchen, die sich für das Amt interessieren, können sich unter der Internetadresse www.erdbeerkoenigin-bw.de informieren und dort die Bewerbungsunterlagen herunterladen.

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