Länge der Oberkircher Fußgängerzone
Bürgerbegehren erfolgreich

Die Oberkircher Fußgängerzone | Foto: mak

Oberkirch (st). Die Vertrauenspersonen Simone Kiefer und Rudolf Hans Zillgith übergaben zusammen mit den Stadträten Florian Braun, Dr. Rainer Stier und Stephan Zillgith am 23. Januar die Listen mit insgesamt 1.876 Unterschriften für ein Bürgerbegehren über die Länge der Oberkircher Fußgängerzone an Bürgermeister Christoph Lipps. In der Zwischenzeit wurden die Unterschriften nun auf ihre Gültigkeit geprüft.

Quorum erreicht

„Maßgebend für die Zahl der erforderlichen Unterschriften ist das Wählerverzeichnis vom Stand des Tags der Einreichung des Antrags“, erklärt Nicole Trayer die kommunalrechtlichen Hintergründe. Trayer organisiert federführend im Oberkircher Rathaus die Wahlen und Abstimmungen. „Zu diesem Stichtag gab es 16.227 Wahlberechtigte.“ Die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg verlangt mindestens ein Quorum von sieben Prozent der Wahlberechtigten. Somit waren mindestens 1.136 gültige Unterschriften erforderlich. „Vorgelegt wurden insgesamt 1.876 Unterschriften. Auch wenn davon 177 wegen fehlender Wahlrechtsvoraussetzungen bei der Prüfung gestrichen werden mussten, so reichen die verbleibenden 1.699 Unterschriften für den Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids aus“, berichtet Trayer über das Ergebnis der Unterschriftenprüfung.

Gemeinderat entscheidet

Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet der Gemeinderat nach Anhörung der Vertrauenspersonen in seiner Sitzung am 17. Februar. Schließt er sich diesem nicht an, kommt es zur Abstimmung, welche dann wohl am Sonntag, 17. Mai, stattfindet. Damit das Ergebnis der Abstimmung gültig wäre, müssten mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten für oder gegen das Begehr votieren.

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