Neue Parkgebührenordnung in Oberkirch
Samstags weiter kostenlos

In Oberkirch gilt eine neue Parkgebührenordnung. Das Parken bleibt weiterhin günstig. Samstags sind keine Parkgebühren zu zahlen.  | Foto: Stadt Oberkirch
  • In Oberkirch gilt eine neue Parkgebührenordnung. Das Parken bleibt weiterhin günstig. Samstags sind keine Parkgebühren zu zahlen.
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Oberkirch (st). Ab Samstag, 5. Mai, gilt eine neue Parkgebührenordnung in Oberkirch. "Das Parken bleibt weiterhin günstig", so die Stadt in einer Pressemitteilung. So bleibe es dabei, dass samstags keine Parkgebühren anfallen. "Wer mit dem eigenen PKW in die Große Kreisstadt des Renchtals kommt, findet viele zentrumsnahe Parkmöglichkeiten", heißt es dort. 

Neu ist die Aufteilung in Tarifzonen A und B. In der Tarifzone A kann mit einem Parkschein bis zu zwei Stunden geparkt werden. Dies gilt montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 18 Uhr. Die erste halbe Stunde auf den öffentlichen Parkplätzen ist kostenlos. Danach betragen die Gebühren 50 Cent bis zu 60 Minuten, ein Euro für bis zu 90 Minuten und danach bis zur Höchstparkdauer von zwei Stunden 1,50 Euro.

Die Parkplätze am Kirchplatz, Amtsgericht, in der Hauptstraße, in Teilbereichen des Südrings, der Appenweierer Straße, Renchener Straße und Stadtgartenstraße sowie des östlichen Bahnhofsparkplatzes und der Mediathek liegen im Bereich der Tarifzone A. Für den westlichen Bahnhofsparkplatz – gegenüber der Post gelegen - ist die Benutzung für die erste halbe Stunde ebenfalls gebührenfrei, danach betragen die Gebühren 50 Cent bis zu 60 Minuten und für jede weitere angefangene Stunde 50 Cent bis zu 4,50 Euro für ein Tagesticket. Der „Park&Ride-Parkplatz“ ist weiterhin kostenfrei.

Samstags kann in der Tarifzone A in der Zeit von 8 bis 14 Uhr bis zu zwei Stunden kostenlos geparkt werden. Die Ankunftszeit wird dann mit einer Parkscheibe angegeben.

In der Tarifzone B darf ebenfalls mit einer Parkscheibe maximal zwei Stunden geparkt werden. Dies gilt von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr und samstags in der Zeit von 8 bis 14 Uhr. Die Tarifzone B bilden die an die Tarifzone A angrenzenden Straßen. Die Straßen der Tarifzone B sind entsprechend beschildert.

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