Feuerwehrkooperation
Willstätt und Oberkirch vereinbaren Überlandhilfe

- Die Aufnahme zeigt Oberkirchs Oberbürgermeister Gregor Bühler (3. v. l.) gemeinsam mit Fachbereichsleiterin Clarissa Isele (links) und Feuerwehrkommandant Sven Buser (2. v. l.) sowie Willstätts Bürgermeister Tobias Polley (3. v. r.) mit Feuerwehrkommandant Christian Hetzel (2. v. r.) und Sachgebietsleiterin Lisa Lorenzi (rechts).
- Foto: Denise Burkart/Stadt Oberkirch
- hochgeladen von Matthias Kerber
Oberkirch/Willstätt (st) Oberbürgermeister Gregor Bühler begrüßte seinen Willstätter Bürgermeisterkollegen Tobias Polley im Oberkircher Feuerwehrhaus. Anlass des Treffens war der offizielle Start der Überlandhilfe zwischen den beiden Kommunen. Mit der Kooperationsvereinbarung wird die interkommunale Zusammenarbeit vertieft und eine schnelle, koordinierte Hilfe im Ernstfall für beide Kommunen sichergestellt.
Gemeinsam mit den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren, Christian Hetzel (Willstätt) und Sven Buser (Oberkirch) sowie Willstätts Sachgebietsleiterin Lisa Lorenzi und Oberkirchs Fachbereichsleiterin Clarissa Isele besiegelten die beiden Rathauschefs die neue Vereinbarung. Der Überlandhilfevertrag schafft eine verlässliche Grundlage für die strukturierte Zusammenarbeit im Einsatzfall. Gerade bei größeren Einsätzen oder in Randlagen ist diese überörtliche Unterstützung entscheidend. „Moderne Gefahrenabwehr kennt keine Gemeindegrenzen. Der Überlandhilfevertrag ist ein wichtiger Schritt, um unsere Feuerwehren bestmöglich aufzustellen und die Sicherheit unserer Bürger nachhaltig zu stärken“, freuen sich Oberbürgermeister Bühler und Bürgermeister Polley.
Klare Zuständigkeiten und wichtige Unterstützung
Auch die Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren unterstreichen den Nutzen der neuen Vereinbarung: „Im Einsatz zählt jede Minute. Dank des Überlandhilfevertrags können wir im Notfall schnell und abgestimmt zusammenarbeiten.“ Der Vertrag regelt unter anderem klare Zuständigkeiten und schafft Sicherheit in der Einsatzplanung. Neben der personellen Unterstützung ist auch der gezielte Einsatz zusätzlicher Fahrzeuge, wie etwa einer zweiten Drehleiter, unbürokratisch möglich. Alle Beteiligten sind sich einig, dass eine solch definierte Struktur im Einsatzfall entscheidend ist.
Ein weiterer Bestandteil der Vereinbarung ist der gegenseitige Verzicht auf Ersatzforderungen von Personal-, Fahrzeug- und Gerätekosten. Künftig werden zwischen Willstätt und Oberkirch lediglich die tatsächlich angefallenen Auslagen, Verdienstausfälle sowie die tatsächlich genutzten Verbrauchsmaterialien, wie Ölbindemittel, abgerechnet.
Langjährige Kooperationen im gesamten Ortenaukreis
Mit der neuen Vereinbarung mit Willstätt setzt Oberkirch die bewährte Praxis, über kommunale Grenzen hinweg zusammenzuarbeiten, fort. Mit den Renchtal-Gemeinden Bad Peterstal-Griesbach, Oppenau, Lautenbach, Renchen sowie den großen Kreisstädten des Ortenaukreises bestehen bereits seit vielen Jahren Überlandhilfevereinbarungen.
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