Versteigerte "Ente"
Gemeinde akzeptiert Urteil

Oberwolfach (st). Die Gemeinde Oberwolfach bezieht in einer Pressemitteilung Stellung zum weiteren Vorgehen nach dem Urteil des Landgerichts in Sachen "Ente". Die Gemeinde Oberwolfach kaufte 2017 ein Grundstück mit Holzlager, in dem sich ein Citroen 2CV fand. Sie versteigerte die knallrote Ente für 24.500 Euro. 

Im Wortlaut:

 
"Am 31. Mai 2017 hat die Gemeinde Oberwolfach von der Klägerin ein Wohngebäude sowie mehrere zur Wohnbebauung geeignete Grundstücke und zur Bebauung ungeeignete Wiesengrundstücke erworben. Hierfür wurde im Auftrag der Verkäuferin ein Wertgutachten erstellt. Diesen Preis hat die Gemeinde Oberwolfach aufgrund der Pflegesituation der Verkäuferin auch ohne weitere Preisverhandlungen akzeptiert. Damals vorausgegangen war eine der größten Flüchtlingskrisen dieses Landes und die Gemeinde war froh, das Elternhaus des verstorbenen Ehemanns der Klägerin, das jahrzehntelang dem Ehepaar lediglich als Ferienhaus gedient hat und nun bereits einige Zeit leer stand, zu einem Dreifamilienhaus umbauen zu können. Der Gemeinderat beschloss damals, dies im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus für sozial benachteiligte Personen zur Verfügung zu stellen und investierte nochmals eine größere Summe in die alte Immobilie.

Die Gemeinde Oberwolfach hat den Inhalt des ungeräumten Holzlagers und damit auch das Eigentum an dem darin befindliche Fahrzeug im guten Glauben erworben. Auch während des Versteigerungsverfahrens haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Gemeinde nicht Eigentümerin des streitgegenständlichen Fahrzeuges geworden sein könnte, da auch schriftliche Bestätigungen über den Übergang des Eigentums von der Verkäuferseite abgegeben wurden.
Völlig überraschend für die handelnden Personen der Gemeinde Oberwolfach hat die frühere Grundstückseigentümerin, vertreten durch ihre neue Betreuerin, nach Veröffentlichung des Versteigerungsverfahrens Klage gegen die Gemeinde Oberwolfach erhoben. Auch die Klägerin wusste offenbar bis zu der Veröffentlichung nichts von dem Fahrzeug!

Das Landgericht Offenburg hat in dem Urteil lediglich auf Grund einer gesetzlichen Vermutung angenommen, dass die frühere Grundstückseigentümerin auch Eigentümerin des streitgegenständlichen Fahrzeugs gewesen ist. Richter Werner Kadel hat dies daraus geschlossen, dass das Fahrzeug für längere Zeit in dem ungeräumten Holzlager gestanden haben muss.
Die Gemeinde Oberwolfach hat das Holzlager ungeräumt gekauft und daher den Inhalt des Holzlagers - samt streitgegenständlichen Fahrzeug - erworben. Dies bestätigte die Verkäuferseite.

Die frühere Eigentümerin hätte den Inhalt des Holzlagers vor dem Verkauf überprüfen können. Dies ist offensichtlich nicht geschehen. Seitens der Gemeinde Oberwolfach bestand jedenfalls kein Anlass dazu, Zweifel an der Rechtmäßigkeit der gewählten Vorgehensweise zu haben.

Die Gemeinde Oberwolfach möchte nun die Entscheidung des Landgerichts respektieren, ohne dadurch allerdings die bisherige Rechtsposition aufgeben zu wollen.

Wie in der Stuttgarter Zeitung vom 17. Juni 2021 zu lesen war, ist ganz klar vorgesehen, dass das Geld, das die Gemeinde nun an die Klägerin zurück überweisen wird, rein für deren Pflege verwendet wird. Ich persönlich gehe daher auch davon aus, dass aufgrund der Aussage, die in der Stuttgarter Zeitung zu lesen ist, irgendwann, wenn die Klägerin verstirbt, auch das restliche vorhandene Vermögen für soziale und caritative Zwecke gespendet wird. Damit wäre auch dem Grundgedanken der Verwendung durch die Gemeinde Oberwolfach wieder Rechnung getragen.

Vielleicht ist jetzt durch die deutschlandweite mediale Aufmerksamkeit der ein oder andere Besucher animiert, bei uns im schönen Wolftal seinen Urlaub zu verbringen. Da wir auch immer wieder in vielen Bereichen innovative Projekte haben, finden wir nun eventuell auch einzelne Personen oder Institutionen, die uns finanziell durch Spenden oder Förderungen bei einzelnen Projekten unterstützen."

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