Ehemaliger Bankmitarbeiter quittierte im Jahr 1995 den Empfang des Geldes
Kunde verlangt von Sparkasse 150.000 Mark

Die Summe von 150.000 D-Mark hatte ein Kunde 1995 der Sparkasse zur Verwahrung übergeben.  | Foto: Creativ-Collection
  • Die Summe von 150.000 D-Mark hatte ein Kunde 1995 der Sparkasse zur Verwahrung übergeben.
  • Foto: Creativ-Collection
  • hochgeladen von Christina Großheim

Ortenau (rek). Einen Betrag von 150.000 D-Mark übergab Siegfried Wahle laut eigenen Angaben im Jahr 1995 seinem damaligen Kundenberater der Sparkasse Lahr-Ettenheim, als diese noch so hieß. Das Geld, begründet Wahle, gehörte seiner Mutter. Dafür habe er von dem Sparkassen-Mitarbeiter eine Quittung über die Summe des Betrags "zur kurzfristigen Verwahrung" erhalten. Die heutige Sparkasse Offenburg/Ortenau erkennt diese nicht an und verweigert daher die Auszahlung der 150.000 Mark, so Wahle.

Pikant wird der gesamte Vorgang zusätzlich durch die Unterschrift auf der Quittung: Der Kundenberater von Wahle bei der Sparkasse Lahr-Ettenheim war jener Mitarbeiter, der bei dem Geldinstitut mehrere Millionen veruntreute. Diese verzockte er in Spielcasinos und wurde deshalb zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.

Warum es rund 20 Jahre dauerte, bis er das Geld zurückforderte, sagt Wahle im Gespräch: Das Geld habe seiner Mutter gehört, die die Gewohnheit hatte, größere Geldbeträge insbesondere Ersparnisse zu Hause aufzubewahren. Über die Jahre sei der Vorgang in Vergessenheit geraten, zumal Wahles Mutter vor Jahren verstarb. Vor einiger Zeit habe er die Quittung in den Unterlagen wieder gefunden. Daraufhin habe er im vergangenen Jahr das persönliche Gespräch mit dem heutigen Sparkassen-Vorstand Jürgen Riexinger gesucht.

Schriftlich wurde ihm im Juli 2016 mitgeteilt: "Wir können den von Ihnen geschilderten Vorgang ... heute nicht mehr nachvollziehen. Dies nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass sämtliche gesetzlichen Aufbewahrungfristen längst abgelaufen sind." Eine Auszahlung lehnte die Sparkasse daher ab. Ihm sei es mit der Sache nie eilig gewesen, so Wahle, warum er so viel Zeit verstreichen ließ. Im Januar hielt der Schwanauer Unternehmer die Geschichte schriftlich fest. Er wies den Verjährungshinweis zurück, da die "Kündigung des Verwahrverhältnisses weder von Ihrer Seite noch von meiner Seite je erklärt worden ist". Er forderte die Sparkasse mit Frist auf, ihm das Geld auszuzahlen.

Die Sparkasse ergänzte ihre Weigerung in einem weiteren Schreiben auf den Wahle-Brief vom Januar: "Unabhängig von der Tatsache, dass es sich bei dem Ihnen vorliegenden Schriftstück nur um eine Durchschrift und kein Original handelt, gehen wir nach wie vor nicht von dem Bestehen eines Verwahrungsverhältnisses aus. Eine Zahlung kommt nicht in Betracht." Wahle versichert, dass ihm natürlich das Original vorliege. Da er den Beleg noch besitze, sei ihm das Geld auch noch nie ausgezahlt worden.

Auf Anfrage der Redaktion bei Uwe Dohle, Bereichsleiter Kommunikation, zu dem Vorgang, kommt die Antwort, dass zu "einzelnen Kundengeschäften" keine Auskunft gegeben werden kann. Auf die Frage nach der allgemeinen Vorgehensweise bei Geldaufbewahrungen erklärt Dohle: "Bargeldaufbewahrungen sind kein Geschäftsmodell der Sparkasse. Wir bieten Giro-, Sparkonten oder Depots."

Wahle besteht auf den umgerechneten Betrag in Euro. Inzwischen sieht er keine andere Möglichkeit und erklärt gegenüber unserer Redaktion, dass er noch in diesem Monat den Vorgang seinem Rechtsanwalt übergeben werde. "Ich will die Sache nicht auf sich beruhen lassen", kündigt Wahle an.

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.