Zoll stoppt Kleintransporter
Illegale Altmetallentsorgung scheitert

Schwanau (st) Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Lörrach stoppten Mitte März 2026 am Grenzübergang Nonnenweier einen 27-jährigen Mann, der 579 Kilogramm Altmetall aus Frankreich ohne Begleitpapiere in seinem Kleintransporter nach Deutschland bringen wollte. Die Ladung war für einen Schrottplatz in Deutschland bestimmt. Zudem fehlte die vorgeschriebene Kennzeichnung: Fahrzeuge, die Abfälle auf öffentlichen Straßen befördern, müssen in Deutschland vorne und hinten mit einer weißen, rückstrahlenden "A"-Warntafel versehen sein, heißt es in der Pressemitteilung des Hauptzollamts Lörrach. Die Beamten zeigten die Ordnungswidrigkeit nach dem Abfallverbringungsgesetz an und übergaben den Fall an das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM). Der Mann konnte unter Begleitung der Beamten zu dem Schrottplatz fahren und den aufgeladenen Schrott dort ordnungsgemäß entsorgen.
Zusatzinfo: Für die Überwachung der Einhaltung der abfallrechtlichen Bestimmungen sind in der Bundesrepublik Deutschland die jeweiligen Abfallbehörden der Bundesländer zuständig. Die Zollverwaltung wirkt bei der Überwachung grenzüberschreitender Abfallverbringung im Rahmen der Abfertigung und der Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes mit.

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