Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Landrat Frank Scherer
Abgewiesen

Landrat Frank Scherer | Foto: Landratsamt Ortenaukreis

Das Regierungspräsidum Freiburg (RP) hat die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Landrat Frank Scherer zurückgewiesen, die Kreisrat Dr. Karlheinz Bayer „wegen des Verdachts der Diskriminierung und Ungleichbehandlung in Form einer Pressemitteilung mit falschen Aussagen“ am 5. April 2019 erhoben hat. Darüber informiert das Landratsamt Ortenaukreis. „Ein dienstliches Fehlverhalten liegt nicht vor“, schreibt nun Regierungsvizepräsident Klemens Ficht. Vielmehr sei es „nicht erkennbar, dass der Kreistag durch die Äußerung von Herrn Landrat Scherer bei seiner Entscheidung über den künftigen Standort rechtlich unzulässig eingeschränkt worden wäre.“

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