Start der elektronischen Patientenakte
Alle Gesundheitsdaten digital

- Ab dem 15. Januar startet die elektronische Patientenakte.
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Ortenau Um den Austausch zwischen den verschiedenen Einrichtungen des Gesundheitswesen zu erleichtern, wird 2025 die elektronische Patientenakte – kurz ePa – eingeführt. Damit sollen behandelnde Ärzte, aber auch Krankenhäuser sowie Apotheken einen leichteren Zugang zu Patientendaten erhalten. Doch dabei gibt es für die Versicherten einiges zu beachten.
Wann startet die ePA?
Der offizielle Starttermin ist der 15. Januar. Sie wird zunächst in Hamburg, Franken und Teilen von Nordrhein-Westfalen getestet, ab dem 15. Februar, soll sie bundesweit zur Verfügung stehen.
Was ist die elektronische Patientenakte?
Jeder gesetzlich Versicherte erhält automatisch von seiner Krankenkasse einen digitalen Ordner, in dem seine persönlichen Gesundheitsdaten abgelegt werden. Das können etwa Arztbriefe, Befunde oder Verschreibungen sein. Auch der Versicherte kann Daten einstellen – etwa aus seiner Fitness-App. Sie wird als Opt-Out geführt.
Was bedeutet Opt-Out?
Das heißt, dass man als Versicherter aktiv gegenüber der Krankenkasse widersprechen muss, wenn man nicht möchte, dass eine elektronische Patientenakte angelegt wird. Wer diese Option nutzen möchte, sollte dies bis 15. Januar erledigt haben – dann wird erst einmal keine ePa angelegt. Aber auch später können Versicherte ihre Einwilligung jederzeit zurückziehen oder auch erteilen, wenn sie doch teilnehmen möchten.
Wie steuere ich die Inhalte der elektronischen Patientenakte?
Dafür benötigen die Versicherten eine App ihrer Krankenkasse. Diese kann auf mobilen Geräten, aber auch auf Tablets oder dem Computer ausgeführt werden.
Über die App kann bestimmt werden, welche Praxen, Krankenhäuser oder Apotheken Einsicht in die Daten nehmen dürfen. Wichtig: Auch hierbei gilt, dass der Versicherte selbst aktiv werden muss. Grundsätzlich stehen die Daten allen zur Verfügung, der Patient muss selbst festlegen, wer was zu lesen bekommt.
Sieht jeder Nutzer alles?
Nein, genau das liegt im Ermessen des Versicherten. Die Zugänge können für einzelne Praxen, Krankenhäuser oder Apotheken gesperrt werden. In diesem Fall kann dann weder Einsicht genommen noch etwas eingestellt werden. Auch der Zugang nur zu bestimmten Inhalten kann beschränkt werden. Die Versicherten haben die Möglichkeit, dem Bereitstellen von Medikationslisten zu widersprechen – dies erfolgt allerdings nach dem Motto ganz oder gar nicht. Entweder wird die gesamte Liste gesperrt oder freigegeben. Ein Widerspruch, Daten in die elektronische Patientenakte aufzunehmen, ist auch in der Praxis während einer konkreten Behandlung möglich.
Wie sicher sind die Daten?
Der Chaos Computer Club entdeckte im Dezember 2024 Lücken, die einen Zugriff mit gefälschten Heilberufs- oder Gesundheitskarten möglich machen. Die Gematik, die das Programm entwickelt hat, hält dies für unwahrscheinlich, will aber zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen einführen. 73 Millionen gesetzlich Versicherte sind betroffen
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