Statistikreport Februar 2024
Fallzahlen des Ortenau Jobcenters steigen

Ortenau (st) Im Februar haben 9.104 Familien beziehungsweise Haushalte Bürgergeld bezogen. Damit haben die Fallzahlen des Ortenau Jobcenters im Vergleich zum Vormonat nochmals um 0,9 Prozent und im Vergleich zum Vorjahresmonat um 4,4 Prozent zugenommen. „Die Entwicklung steigender Fallzahlen von Jahresbeginn an setzt sich fort und stellt uns vor weitere Herausforderungen“, kommentiert Silvia Kimpel, die Leiterin des Ortenau Jobcenters, die aktuelle Situation. Die Zahl der Arbeitslosen im Rechtskreis des SGB II ist im gleichen Zeitraum zwar um 1,0 Prozent gesunken, im Vergleich zum Vorjahresmonat ist die Zahl jedoch um 9,2 Prozent gestiegen, im Bereich der Unter-25-Jährigen mit 24,9 Prozent sogar erheblich. „Um die Arbeitsmarktnähe der Leistungsberechtigten zu erhalten, versuchen wir gerade Arbeitslosigkeit unter allen Umständen zu vermeiden. So haben wir zu Beginn des Jahres den ‚Jobturbo‘ gestartet, um Arbeitgeber und Bürgergeldempfangende stärker in Kontakt zu bringen“, führt Kimpel weiter aus.
128 Arbeitsmarktintegrationen
Im Februar haben 85 Arbeitsuchende eine sozialversicherungspflichtige beziehungsweise selbständige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufgenommen. Hinzu kommen 43 Arbeitsaufnahmen auf dem sogenannten „zweiten“ Arbeitsmarkt. Es handelt sich überwiegend um gemeinnützige Beschäftigungsverhältnisse, die durch staatliche Zuschüsse geschaffen worden sind. Insgesamt haben somit im Berichtsmonat 128 Arbeitsmarktintegrationen stattgefunden.
19.227 Leistungsempfänger
Derzeit erhalten 19.227 Personen Leistungen des Jobcenters, 5.169 von ihnen gelten gemäß den gesetzlichen Kriterien als arbeitslos und 4.670 als arbeitsuchend. Die Gesamtzahl der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Leistungsberechtigten beträgt somit 9.839. Hinzu kommen 5.630 nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, 2.775 reine Leistungsbeziehende, die zum Beispiel als Alleinerziehende Kinder unter drei Jahren betreuen oder sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden, sowie 983 Personen ohne Anspruch auf Regelleistungen. Dies sind unter anderem Personen, die Leistungen für Bildung- und Teilhabe erhalten oder Familienmitglieder mit Anspruch auf BaföG oder Altersrente, die von den Leistungen ausgeschlossen sind.

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