Entwicklung bei der KOA
Fallzahlen sinken, Arbeitslosigkeit steigt

Ortenau (st). Auch im Januar 2020 sind die Fallzahlen der Kommunalen Arbeitsförderung Ortenaukreis (KOA) wieder gesunken. So beziehen aktuell 7.105 Familien beziehungsweise Haushalte die sogenannten „Hartz IV“-Leistungen. Dies entspricht einem Rückgang um 0,7 Prozent gegenüber dem Vormonat und 5,6 Prozent im Vergleich zu Januar 2019. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten hat sich im vergangenen Monat um 0,8 Prozent auf 9.691 vermindert. Bei der Personengruppe der unter 25-Jährigen ist der stärkste Rückgang zu verzeichnen: Minus 2,9 Prozent gegenüber dem Vormonat und sogar minus 11,2 Prozent im Vergleich zum Januar des Vorjahres.

Saisonale Ursachen

Die Arbeitslosenzahl hat sich dagegen um 7,2 Prozent erhöht. „Dieser deutliche Anstieg bei zeitgleich moderat gesunkenen Fallzahlen hat überwiegend statistische und saisonale Ursachen und darf nicht als verschlechterte Arbeitsmarktlage fehlinterpretiert werden“, erläutert Armin Mittelstädt, der Leiter des Ortenauer Jobcenters, die jüngste Entwicklung. Ausschlaggebend hierfür seien einige Ende Dezember abgeschlossene Arbeitsfördermaßnahmen. So ist die Zahl der Maßnahmeteilnehmer im vergangenen Monat – wie zum Jahreswechsel üblich – um knapp 100 Personen gesunken. „Da Teilnehmer an Fördermaßnahmen nicht als arbeitslos gelten, wurde die Arbeitslosenstatistik dadurch entsprechend belastet“, so Mittelstädt weiter. „Aussagekräftiger ist hier der Vergleich zum Vorjahresmonat – und so betrachtet haben wir aktuell 383 Arbeitslose weniger, also Minus 9,6 Prozent.“

15.403 Personen erhalten Leistungen

Derzeit erhalten insgesamt 15.403 Personen Leistungen der KOA. Die Gesamtzahl der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Leistungsberechtigten beträgt 7.463. Hinzu kommen 4.828 nichterwerbsfähige Sozialgeld-Empfänger, 2.228 reine Arbeitslosengeld II-Leistungsbezieher, die zum Beispiel als Alleinerziehende Kinder unter drei Jahren betreuen, sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder als über 58-Jährige nicht mehr vermittelt werden möchten, sowie 884 sonstige Leistungsberechtigte, die keine Regelleistungen beziehen.
Gemeinnützige Beschäftigungsverhältnisse
Im Januar 2020 haben 76 Arbeitssuchende eine sozialversicherungspflichtige beziehungsweise selbständige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufgenommen. Hinzu kommen 26 Arbeitsaufnahmen auf dem sogenannten zweiten Arbeitsmarkt. Hierbei handelt es sich überwiegend um gemeinnützige Beschäftigungsverhältnisse, die durch staatliche Zuschüsse geschaffen worden sind. Insgesamt haben somit im Berichtsmonat 102 Arbeitsmarktintegrationen stattgefunden.

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