Unfallstelle stets absichern
Mit Nachzüglern ist immer zu rechnen

Das Warnschild "Wildwechsel" sollte zu einer besonders vorausschauenden Fahrweise führen. | Foto: Foto: DJV/Kaufmann
  • Das Warnschild "Wildwechsel" sollte zu einer besonders vorausschauenden Fahrweise führen.
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Ortenau (mak) Obwohl Wildtiere wie Rehe, Hirsche und Wildschweine natürlich das ganze Jahr über auf Futtersuche sind, kommt es besonders im Herbst und Winter vermehrt zu Wildunfällen auf Ortenauer Straßen. Denn diese Tiere sind vor allem in der Morgen- und Abenddämmerung aktiv.

Ausweichmanöver vermeiden

Wer ein Tier am Straßenrand erblicke, müsse damit rechnen, dass es auch auf die Fahrbahn laufe, weiß Xenia Obholz vom Polizeipräsidium Offenburg. Ein Zusammenprall lasse sich meist nur durch eine starke Bremsung, oftmals eine Vollbremsung verhindern. Obholz weist zudem darauf hin, dass Tiere in den seltensten Fällen alleine unterwegs seien. "Mit Nachzüglern ist deshalb zu rechnen", so Obholz. Von einem rät sie aber dringend ab: "Keinesfalls sollte man versuchen, auszuweichen, da bei solchen Manövern das Fahrzeug oft außer Kontrolle gerät. Ein Abkommen von der Fahrbahn hat oft schlimmere Folgen als der Zusammenprall mit dem Wild."

Unfallstelle absichern

Lasse sich die Kollision nicht mehr vermeiden, sei es wichtig, das Lenkrad gut festzuhalten. Nach einem Wildunfall gehe es in erster Linie darum, die Unfallstelle zum eigenen Schutz abzusichern, erklärt Obholz. Das bedeute, die Warnblinkanlage einzuschalten, das Warndreieck aufzustellen und die mitzuführende Warnweste anzulegen. "Wie nach jedem Verkehrsunfall gelten für die Unfallbeteiligten bei einem Wildunfall die Pflichten aus Paragraf 34 der Straßenverkehrsordnung, das heißt der Verkehr ist zu sichern und bei geringfügigem Schaden ist beiseite zu fahren, um weiteren Gefahren vorzubeugen", führt Obholz aus.

Notruf absetzen

Am sinnvollsten sei nach Absicherung der Unfallstelle das Absetzen des Notrufs über die 110. Hierbei könne dann auch im Einzelfall beraten werden, ob eine Unfallaufnahme erfolge und ein Jagdpächter direkt verständigt werden müsse.

Folgeunfälle vermeiden

In der Regel sei es aber so, dass Jagdpächter oder Wildhüter im Rahmen der Unfallaufnahme von der Polizei verständigt werden. "Liegt das Tier auf der Fahrbahn und stellt eine mögliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar, ist es von der Fahrbahn zu beseitigen, um Folgeunfälle zu verhindern", so Obholz. Mitgenommen werden dürfe angefahrenes oder totes Wild allerdings nicht, sonst mache man sich der Wilderei strafbar.

Die Frage, wie viele Wildunfälle sich in der Ortenau in den vergangenen Jahren ereignet haben, kann nicht eindeutig beantwortet werden. Statistisch gesehen werden nur Unfälle mit Personenschaden erfasst, reine Wildunfälle, bei denen keine Menschen zu Schaden kommen, werden nicht gezählt. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt sieben Wildunfälle mit Personenschaden registriert. 

Wildwechsel und richtiges Verhalten

Das Risiko für Wildunfälle lässt sich verringern durch:

  • Warnschilder für Wildwechsel beachten
  • Geschwindigkeit verringern, um reagieren zu können
  • Fernlicht ausschalten
  • vorausschauend Fahren und Straßenränder beobachten
  • ausreichend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug halten

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