Landratsamt rät zu intensivem Durchspülen
Neun Legionellenfälle kreisweit

Foto: set

Ortenau (st). Nach Angaben des Landesgesundheitsamts in Stuttgart gibt es in Baden-Württemberg derzeit ungewöhnlich viele Infektionen mit Legionellen. Auch im Ortenaukreis ist diese Entwicklung, insbesondere seit Juli, zu beobachten, informiert das Gesundheitsamt des Ortenaukreises. Neun Fälle wurden hier zuletzt im Juli und August kreisweit registriert – im vergleichbaren Zeitraum im letzten Jahr waren es vier Fälle.

So gelangen Legionellen in menschlichen Körper

„Eine gemeinsame Ansteckungsquelle ist trotz unserer intensiven Ermittlungen aktuell nicht zu erkennen“, erklärt Gesundheitsamtsleiterin Evelyn Bressau. „Legionellen sind Wasserkeime und nicht von Mensch zu Mensch übertragbar. Für eine Ansteckung muss kontaminiertes Wasser eingeatmet werden, das in feine Tröpfchen zerstäubt wurde, etwa in Duschen, Whirlpools oder technischen Anlagen“, so Bressau. Legionellen vermehren sich am stärksten bei Temperaturen von 30 bis bis 45 Grad Celsius in stehendem Wasser.

Neben einer zu niedrigen Warmwassertemperatur von unter 60 Grad Celsius, kann es zu einer Kontamination auch durch eine unregelmäßige Nutzung einzelner Anlagenteile oder Bereiche der Trinkwasserinstallation kommen. Ein erhöhtes Risiko für eine Erkrankung an einer Lungenentzündung durch Legionellen liege bei Menschen mit geschwächter Immunlage, chronischer Bronchialerkrankung und bei Rauchern vor, so Bressau. „Durch Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wurden zahlreiche Einrichtungen, Gebäude und deren Trinkwasserinstallationen teilweise länger nicht oder nur eingeschränkt genutzt“, weiß Bressau.

Das Landratsamt empfiehlt deshalb generell, Trinkwasserleitungen in zeitweise ungenutzten Gebäuden oder Gebäudeteilen, wie Hotels, Ferienwohnungen, Sporthallen oder Fitnessstudios, regelmäßig gründlich zu spülen. „Wer jetzt noch geschlossen hat, sollte die Leitungen etwa eine Woche vor Wiedereröffnung der Einrichtungen gründlich und dann nochmals täglich spülen“, rät Amtsleiter Jürgen Mair vom Wasserwirtschaftsamt des Ortenaukreises. In der Regel genüge es hierzu, alle Entnahmestellen vollständig zu öffnen und sowohl Kalt- als auch Warmwasser bis zur Temperaturkonstanz abfließen zu lassen. So werde das Wasser in der Hausinstallation vollständig getauscht.

„Werden zunächst nur einzelne Bereiche oder Gebäude der gesamten Einrichtung genutzt, ist es sinnvoll, die regelmäßigen Spülungen für die übrigen Bereiche fortzusetzen, so dass auch hier jederzeit sicheres Trinkwasser zur Verfügung steht und eine Rückkontamination des Systems vermieden wird“, so Mair. Auch weist das Landratsamt darauf hin, dass die Betriebe die nach der Trinkwasserverordnung durchzuführende Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen zügig einplanen.

Pflicht zur regelmäßigen Wasseruntersuchung

Seit 2011 gibt es nach der Trinkwasserverordnung eine Pflicht zur regelmäßigen Untersuchung von Trinkwasser auf Legionellen. Sie bestehe für die Eigentümer des Objekts beziehungsweise Gebäudes bei gewerblicher Tätigkeit, zum Beispiel Vermietung, oder öffentlicher Tätigkeit und unter der Voraussetzung, dass eine „Großanlage zur Trinkwassererwärmung sowie eine Einrichtung in der Trinkwasserinstallation, in der es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt“, vorhanden ist, schreibt die Verordnung vor.

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