1,3 Millionen Berechtigte profitieren
Rentner brauchen aber Geduld

Die jährliche Renteninformation bildet die Grundlage für die Überprüfung, ob Ansprüche auf die neue Grundrente bestehen. | Foto: Foto: ds/tf
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Ortenau (tf). Die gesetzliche Rente ist die tragende Säule der Alterssicherung in Deutschland. Doch die Rentenhöhe sorgt immer wieder für Verstimmungen. Jahrzehntelang wurde eingezahlt und geriestert und am Ende reicht es vielfach nur knapp, um über die Runden zu kommen. Mit der Grundrente soll nun für mehr Gerechtigkeit gesorgt werden. "Die Grundrente ist ein individueller Zuschlag zur Rente und honoriert eine langjährige Versicherung bei unterdurchschnittlichem Einkommen. Das heißt, Versicherte mit einem durchschnittlich versicherten Einkommen von weniger als 80 Prozent des Durchschnittseinkommens können unter Umständen einen individuellen Zuschlag erhalten", erklärt Dr. Dirk von der Heide, Pressesprecher der Deutsche Rentenversicherung Bund.

Prüfung erfolgt automatisch

Ob Rentner einen Anspruch auf Grundrente, also auf den Zuschlag zu ihrer Rente haben, wird von der Rentenversicherung automatisch geprüft. Der durchschnittliche Grundrentenzuschlag zur regulären Rente liegt bei gut 75 Euro brutto. Maximal kann der Zuschlag rund 418 Euro brutto betragen. Neben den nötigen 35 Beitragsjahren ist die Feststellung des Bedarfes entscheidend. Dazu findet eine Einkommensprüfung statt. Dabei gilt ein Einkommensfreibetrag in Höhe von 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro für Paare. Für Rentner, die 33 bis 35 Jahre Grundrentenzeiten erworben haben, gibt es einen Übergangsbereich. Angerechnet werden Zeiten, in denen Pflichtbeiträge aufgrund einer Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit an die gesetzliche Rentenversicherung geleistet wurden. Im Rahmen einer Klärung des Versicherungskontos können mithilfe entsprechender Nachweise, solche Zeiten ergänzt, gemeldete Daten überprüft und das Versicherungskonto bei der Deutsche Rentenversicherung Bund aktualisiert werden. Allerdings zählen Zeiten, in denen Arbeitslosengeld oder Hartz IV bekommen wurde, bei den erforderlichen 33 Jahren nicht mit.

Für alle Rentenarten

Der Grundrentenzuschlag wird für alle Rentenarten gezahlt, also für Altersrenten, Renten an Hinterbliebene sowie Erwerbsminderungsrenten. Allerdings finden Rentner im Januar nicht sofort mehr Geld auf ihrem Konto vor, wie Britta Bühler, Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beim Sozialverband VdK Baden-Württemberg erläutert: "Bis die Bescheide bei den Rentnern sind, wird es dauern, weil ja eine automatische Prüfung aller Renten der Bestands- und der Zugangsrentner erfolgt".

Geduld ist gefragt

Bei Rentenneuanträgen kann die Grundrente voraussichtlich ab August des Jahres 2021 ausgezahlt werden, alle anderen müssen sich auch länger gedulden. Allerdings wird die Zahlung rückwirkend zum Januar 2021 ausbezahlt. "Ob ein Rentner aufgrund der durch die Grundrente erhöhten Einnahmen dann gegebenenfalls erst steuerpflichtig würde, stellt sich in der Praxis wohl erst ab dem Jahr 2022 oder auch erst ab 2023 heraus", so Bühler. Und weiter: "Aber da Rentner mit geringen Renten des Öfteren unter dem Grundfreibetrag liegen, und deswegen nicht steuerpflichtig sind, dürfte eine individuelle Aufstockung ihrer Renten durch die Grundrente daran wohl in etlichen Fällen nichts ändern. Weitere Informationen und einen Frage-Antworte-Katalog bietet die Deutsche Rentenversicherung Bund unter www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Grundrente/grundrente_node an.

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