Landratsamt feiert 25 Jahre Betreuungsrecht
Von der früheren Entmündigung zur heutigen Selbstbestimmung

Ortenau (st). In diesem Jahr feiert das Betreuungsrecht und somit auch die Betreuungsbehörde im Ortenaukreis ihr 25-jähriges Bestehen. Seit im Jahr 1992 das bis dahin geltende Recht der Vormundschaft und der Gebrechlichkeit für Erwachsene in das neue Betreuungsrecht umgeformt wurde, ist die Zahl der zu betreuenden volljährigen Personen enorm angestiegen. Allein im Ortenaukreis haben sich die von den Amtsgerichten eingerichteten Betreuungen von einst 2.000 auf aktuell 6.000 Betreuungen verdreifacht.

„Das Wesen der Betreuung besteht darin, dass für eine volljährige Person ein Betreuer bestellt wird, der in einem genau festgelegten Umfang für sie handelt. Die Betreuung orientiert sich am individuellen Bedarf der Betroffenen. Sie soll dem psychisch kranken oder seelisch behinderten Menschen die Selbstbestimmung weitgehend erhalten“, informiert Christiane Schulz, Sachgebietsleiterin der Betreuungsbehörde im Landratsamt Ortenaukreis. Die Betreuung übernehmen zahlreiche Ehrenamtliche, teils aus dem sozialen Umfeld, beispielsweise Angehörige, oder auch von Betreuungsvereinen. Außerdem gibt es Berufsbetreuer, die diese individuellen Hilfestellungen im Rahmen der vom Betreuungsgericht benannten Aufgabenkreise leisten.

Zur Entscheidung, ob und falls ja, in welchem Umfang eine Betreuung eingerichtet wird, schaltet das Gericht die örtliche Betreuungsbehörde ein. Damit sollen im Vorfeld in jedem Einzelfall die persönliche, gesundheitliche und soziale Situation des Betroffenen sowie die Erforderlichkeit einer Betreuung geprüft werden. Allein 2016 handelt es sich um 1.600 Erst- und Wiederholungsverfahren, in der die Betreuungsbehörde im Landratsamt Ortenaukreis tätig wurde.
Die insgesamt zehn Sozialarbeiter der Betreuungsbehörde des Kreises beraten die Betroffenen zumeist im häuslichen Umfeld über den Ablauf des Betreuungsverfahrens sowie mögliche Hilfsangebote, ermitteln die Vorstellungen und Wünsche des Betroffenen auch über in Frage kommende Betreuer und tragen so mit ihrem Fachwissen über soziale Hilfen zur Unterstützung der Menschen bei. „Gerade die Informations- und Beratungstätigkeit nimmt in den vergangenen Jahren einen immer wichtigeren Stellenwert ein. Zusätzlich zu den Sozialberichten für die Gerichte haben wir 2016 über 1.500 Beratungsgespräche geführt“, berichtet Schulz. „Hierbei informieren und beraten wir jeden Interessierten über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen, Vorsorgevollmachten sowie die Vollmachtsbeglaubigung.“ Die Betreuungsbehörde stehe aber auch Betreuern oder Bevollmächtigten als Ansprechpartner zur Verfügung, koordiniere und fördere die Zusammenarbeit der weiteren Akteure im Bereich der rechtlichen Betreuungen wie beispielsweise der Betreuungsvereine im Kreis.

Seit der Umformung vor 25 Jahren in das Betreuungsrecht gehören Begriffe wie Entmündigung, Vormundschaft oder Pflegschaft für Volljährige der Vergangenheit an. Heute gilt, dass Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht ausreichend selbst besorgen können, die Unterstützung durch eine Betreuungsperson erhalten. Fragen rund um Vorsorgevollmachten erteilt das Landratsamt unter 0781/805622.

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