Was passiert mit Gebeinen und Urnen?
Wenn die letzte Ruhestätte auch einmal Geschichte ist

Was passiert mit den sterblichen Überresten der Verstorbenen nach der Grabauflösung? | Foto: mak
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Ortenau (mak). Friedhöfe sind für viele Angehörige und Freunde nach dem Tod eines geliebten Menschen eine Anlaufstelle, um dem Verstorbenen nah zu sein. Aber was passiert eigentlich mit den sterblichen Überresten oder den Urnen nach Ablauf der Ruhezeit? 

Totenruhe

In der Stadt Achern liegt die Mindestlaufzeit bei Erdbestattungen bei 20 Jahren, bei Urnenbestattungen bei 15 Jahren. "In Friedhofsbereichen mit verdichteter Erde und schlechter Luftzufuhr beträgt die Ruhezeit 30 Jahre", erklärt Pressesprecherin Helga Sauer. In den Städten Lahr und Offenburg liegt die Mindestlaufzeit der Totenruhe bei jeweils 20 Jahren. Nach Ablauf der Mindestruhezeit verbleiben die sterblichen Überreste in der Grabstätte. "Die Gebeine werden im Rahmen der folgenden Beerdigung beim Verfüllen wieder in die Grabstätte zurückgegeben", erklärt Herbert Schneider vom Bau- und Gartenbetrieb Lahr. Auch in Achern verbleiben die Überreste in der Grabstätte.

Keine Entnahme

"Es findet keine Entnahme statt, um sie zum Beispiel an anderer Stelle beizusetzen oder zu kremieren", erklärt Florian Würth, Pressesprecher der Stadt Offenburg, das Prozedere in seiner Stadt. Dort und in Lahr werden auch die Urnen aus der ursprünglichen Grabstätte nicht entnommen. Anders sieht das wiederum in Achern aus. "Nicht vollständig verrottete Urnen werden ausgegraben und in einem anonymen Urnengrabfeld beigesetzt", sagt Sauer. Bei Urnen, die in einer Grabkammer bestattet wurden, werden nach Ablauf der Ruhezeit Urne oder Asche "innerhalb des Friedhofs in einer freien Fläche beigesetzt", so Sauer weiter. Während in der Stadt Offenburg die Bestattung einer Urne in einer Urnenwand nicht angeboten wird, so werden diese nach Ablauf der Ruhezeit in Lahr entnommen und auf einer "speziell hierfür ausgewiesenen Fläche auf dem Bergfriedhof beigesetzt", sagt Schneider.

Muslime lassen Tote ewig ruhen

Doch welche Regelungen gibt es bei anderen Religionsgemeinschaften? In Offenburg gibt es seit 2006 ein muslimisches Grabfeld. "Im Islam lässt man die Toten unbegrenzt ruhen. Grablaufzeiten müssen gegen Gebühren verlängert werden, sofern man weiterhin über das Nutzungsrecht verfügen will", berichtet Würth. Man habe noch keine Erfahrung, wie die Grabnutzer mit der Möglichkeit der Verlängerung umgehen. Diese Praxis findet auch in Lahr Anwendung. Etwas anders sieht es hingegen bei jüdischen Gräbern aus.

Grabstätte nur einmal vergeben

Nach jüdischem Verständnis sind Friedhöfe ewige Ruhestätten, das heißt, dass eine Grabstätte nur einmal vergeben werden kann. In Kippenheim-Schmieheim befindet sich beispielsweise ein jüdischer Friedhof.
"Das jüdische Grabfeld auf dem Stadtfriedhof Weingarten wurde 2010 von der jüdischen Gemeinde Emmendingen erworben. Somit obliegt der jüdischen Gemeinde auch die entsprechende Handhabung", so Würth für Offenburg. 

Grabsteine auf den Müll

Grabsteine und -platten ereilt oftmals ein recht ruppiges Ende nach der Grabauflösung. Sie werden zusammen mit den Fundamenten in Achern "durch eine Steinmetzfirma abgebaut und entsorgt", so Sauer. Ähnlich sieht es in Lahr aus. Sie seien zwar Eigentum der Nutzungsberechtigten, doch leider "werden sie meistens über den Bauschutt entsorgt", sagt Schneider. Auf den Friedhöfen in Offenburg übernimmt in der Regel entweder die Friedhofsverwaltung oder ein beauftragter Steinmetzbetrieb den Abbau und die Beseitigung der Grabstätte. In beiden Fällen trägt der Grabinhaber die Kosten. "Nur in sehr seltenen Fällen wird ein Grabmal eingelagert, um für ein anderes Grab wieder hergerichtet zu werden", so Würth abschließend.

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