Eine Frage, Frau Stahlhoff
Die Aufgaben werden mehr

Tanja Stahlhoff | Foto: privat

Im Ortenaukreis werden mehr als 6.000 Menschen rechtlich betreut. Was der Rückzug des Diakonischen Werks Ortenau als Betreuungsverein für Auswirkungen für die beiden verbleibenden Betreuungsvereinen SkF Offenburg e.V. und SKM Ortenau e.V. bedeutet, erklärt Tanja Stahlhoff, Geschäftsführerin SKM Ortenau e.V., im Gespräch mit Matthias Kerber.

Was ändert sich mit dem Ausstieg des Kreisdiakonievereins in der Landschaft der Betreuungsvereine konkret?
Betreuungsvereine haben vielfältige Aufgaben. Im Ortenaukreis werden rund 6.000 Menschen rechtlich betreut. Von den Amtsgerichten bestellte Betreuer unterstützen und regeln je nach Bedarf deren Angelegenheiten. Rund 55 Prozent dieser Betreuungen werden ehrenamtlich geführt. Einen Großteil dieser Betreuungen übernehmen Angehörige. Es gibt aber auch Menschen, die sich für nicht familiär verbundene Personen im Rahmen eines sozialen Engagements einsetzen möchten. Für diese Aufgabe werden sie bisher von den Betreuungsvereinen dem Kreisdiakonieverein, SKM Ortenau e. V. und SkF Offenburg e. V., geschult, beraten und begleitet.

Jetzt fällt der Kreisdiakonieverein, mit dem es gute Kooperationen und eine enge Zusammenarbeit gab, komplett weg. Dies bedeutet, dass die Ehrenamtlichen, die bisher beim Kreisdiakonieverein angebunden waren, ihren Ansprechpartner wechseln müssen. Die Betreuungsvereine SKM Ortenau e. V. und SkF e. V stehen diesen ehrenamtlichen Betreuern in der Ortenau zur Verfügung und wir freuen uns, wenn sie sich bei uns melden.

Für die beiden verbliebenen Betreuungsvereine, SKM e. V. und SkF e. V., kommt es in Zukunft selbstverständlich zu Mehrarbeit, die personell aufgefangen werden muss. Neben der Begleitung und Schulung der Ehrenamtlichen, halten wir Vorträge zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung und bieten Beratungsgespräche und Sprechstunden in den Geschäftsstellen an.  

Zum 1. Januar 2023 greift die neue Betreuungsrechtsreform und damit kommen nochmals vermehrt Aufgaben für die Betreuungsvereine im Bereich der Ehrenamtsarbeit und der Führung von Rechtlichen Betreuungen zu. Wir sind heute schon in der Vorbereitung und Arbeit für die Umsetzung, damit ehrenamtliche Betreuungen wie gewohnt qualitativ und fundiert begleitet und unterstützt werden.  

Was genau macht ein Betreuer?
Ein vom Gericht bestellter Betreuer übernimmt die Aufgaben für einen Menschen, der nicht mehr in der Lage dazu ist, die Dinge des alltäglichen Lebens zu organisieren. Das geht von der Arztbegleitung bis hin zur Antragsstellung beim Amt oder Entscheidungen im gesundheitlichen Aufgabenkreis zu treffen. Ein rechtlicher Betreuer ist immer in den Aufgabenkreisen tätig, für die er vom Gericht bestellt wurde. Dies können die Gesundheitsfürsorge, Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten-und Sozialleistungsträger, Vermögensfürsorge, oder auch Aufenthaltsbestimmung sein.

Was müssen Interessierte mitbringen, die sich für eine Tätigkeit als Betreuer interessieren?
Interessierte Menschen sollten empathisch sein, Spaß am Organisieren haben und ein generelles Interesse im Umgang Ämter und Behörden mitbringen. Sie müssen volljährig sein und ein gewisses Maß an Belastbarkeit sollte ebenso vorhanden sein.

Wie lange dauert die Ausbildung und wo können sich Interessierte bewerben?
Die Betreuungsvereine führen für die „Ausbildung“ eine mehrtägige Schulung durch, in der die Rechten und Pflichten eines ehrenamtlichen Betreuers bearbeitet werden und Grundkenntnisse im Betreuungsrecht vermittelt werden. In diesen Schulungen werden Themen wie zum Beispiel Rechnungslegung, Anträge und genehmigungspflichtige Angelegenheiten besprochen.

Gerne können sich Interessierte informieren beim SKM-Ortenau e.V, Hauptstraße 58, 77652 Offenburg, 0781/9909930, info@skm-ortenau.de oder unter www.skm-ortenau.de oder beim SkF e. V., Zeller Straße 11, 77654 Offenburg, 0781/932290, betreuungsverein@skf-offenburg.de, www.skf-offenburg.de. Tanja Stahlhoff Foto: privat

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