Erfolgreiche „Rebellen“ für hauseigenes Trinkwasser
In Schwanau versorgen sich viele Haushalte noch über einen eigenen Brunnen

Funktionsweise einer Hauswasserversorgung: Ein Rohr, das sich einige Meter im Grundwasser befindet, ist an eine Kolben- oder Kreiselpumpe angeschlossen. Für den nötigen Druck sorgt ein Druckbehälter. | Foto: hw
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Schwanau. Thema Wassergebühren in der jüngsten Sitzung des Schwanauer Gemeinderats. Sie
wurden, wie man hätte annehmen können, nicht erhöht. Es bleibt bei 1,26
Euro pro Kubikmeter. Ohnehin wäre nur ein kleiner Teil der Haushalte
betroffen gewesen, denn 65 Prozent der Häuser in Schwanau verfügen noch
immer über eine eigene Hauswasserversorgung.

Es dürfte nicht viele Gemeinden in Baden-Württemberg geben, die noch über eine
Hauswasserversorgung mit einem eigenen Brunnen verfügen. In Schwanau mit
den Ortsteilen Ottenheim, Nonnenweier und Wittenweier und Allmannsweier
sind bis auf die Neubaugebiete die Hauseigentümer noch Selbstversorger.
Und dieser Umstand hat eine lange und aufregende Geschichte.

Bereits 1964 forderte das damalige Landratsamt Lahr von der damals noch
selbstständigen Gemeinde Ottenheim den Bau einer zentralen
Wasserversorgung. Der Ottenheimer Gemeinderat entschied sich jedoch
vorrangig für den Ausbau der Kanalisation mit entsprechender Kläranlage.
Man war völlig zu Recht der Annahme, dass es wichtiger sei, die
Abwasser zu klären und damit das Grundwasser sauber zu halten, aus dem
man das Trinkwasser pumpte. 1972 – kurz nach der Gründung der Gemeinde
Schwanau – wurde jedoch die Forderung einer zentralen Wasserversorgung
wiederum vom  Landratsamt erhoben. Hier zunächst im Ortsteil Ottenheim.
Diesmal fand jedoch das Amt die Unterstützung des ersten Bürgermeisters
von Schwanau, Wolfgang Wübker.

Dieser hatte zuvor als Stellvertreter des Landrats Dr. Georg Wimmer die Debatte miterlebt. So
war es auch kein Wunder, dass er bereits kurz nach seiner Amtsübernahme
das Thema aufgriff und im Zuge des geplanten Neubaugebiets „Breitel/Am
Oberen Graben“ den damaligen Gemeinderat zu überzeugen versuchte,
gleichzeitig eine zentrale Wasserversorgung im gesamten Ort einzuführen.
Es entstand sogar der Eindruck, dass er diese Maßnahme vom Landratsamt
als Auftrag mitgenommen hatte.

Die Angelegenheit sollte ihm dann gleich zu Anfang seiner ansonsten erfolgreichen Laufbahn als
Bürgermeister von Schwanau eine empfindliche und lehrreiche Niederlage
bereiten, wie er später gegenüber einem Gemeinderat bekannte. Die
Mehrheit im Gemeinderat war jedenfalls der Ansicht, dass eine zentrale
Wasserversorgung keine vordringliche Maßnahme in Ottenheim sei.
Begründet wurde dies mit dem Umstand, dass der riesige „Kiesfilter“, auf
dem man im Ried lebt, eine Garantie für sauberes Wasser liefere.
Außerdem war man der Meinung, dass der Bau einer Turnhalle wichtiger sei.

Noch einmal ließ sich das Landratsamt aber nicht mehr vertrösten und stellte die Gemeinde vor die Alternative: Entweder
zentrale Wasserversorgung oder es wird kein Baugesuch und kein
Bebauungsplan mehr genehmigt. Dies betraf aktuell den Ortsteil
Ottenheim, wo Bauwillige auf ihre Genehmigung im Baugebiet Breitel
warteten. Unterschriftsaktionen und freiwillig durchgeführte
Wasserproben überzeugten die Behörde nicht, so dass die Gemeinde den
Klageweg beschritt. Sie unterlag so wohl beim Verwaltungsgericht in
Freiburg wie auch beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in
Mannheim. Allerdings erreichte man mit den Aktionen, dass man zwar die
Forderung des Landratsamtes für berechtigt hielt, aber nur für die
Neubaugebiete. So stimmten die Schwanauer dieser Forderung zu, konnten
wenigstens ihr Wasser behalten und nicht nur in Ottenheim eine Turnhalle bauen.

Klar ist, dass es bei der in vielen Jahren heiß umkämpften Hauswasserversorgung in punkto Qualität keine Abstriche gibt:
Regelmäßige Kontrollen unter behördlicher Aufsicht bescheinigen dem
hauseigenen Trinkwasser eine ausgezeichnete Qualität.

Autor: hw

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