Digitales Rathaus
26 Dienstleistungen in Seelbach möglich

Foto: Gemeinde Seelbach

Seelbach (st). Gesetzliche Vorgaben hin oder her, spätestens die Corona-Pandemie hat aufgezeigt, dass auch in ländlichen Kommunen die Digitalisierung vorangetrieben werden muss.

Als baden-württembergweite Plattform steht Service-BW bereits seit 2016 allen Kommunen und Städten zur Verfügung. Erste Online-Dienstleistungen sind seit 2020 möglich. Derzeit 26 Dienstleistungen kann die Seelbacher Einwohnerschaft mittlerweile im digitalen Rathaus erledigen.

Der Weg dorthin war steinig, da das Prozedere recht aufwändig und kompliziert ist. Das teilt die Gemeindeverwaltung mit. So unterscheiden sich die Prozesse vor allem in ihrer Durchgängigkeit. Beispielsweise lässt sich die Online-Bezahlfunktion bei den Universalprozessen nicht immer einrichten.

Relevante Schlagworte

Im Dienstleistungsverzeichnis auf der Homepage www.seelbach-online.de, Suchwort Dienstleistungen, sind die relevanten Schlagworte alphabetisch geordnet. Ein Klick auf die Dienstleistung führt direkt zur Leistung auf Service-BW. Der Nutzer kann nach einmaliger Registrierung sämtliche Dienste des Rathauses online einsehen und nutzen, wobei auch jeweils die richtigen Ansprechpartner mit Kontaktdaten angezeigt werden. Je nachdem, ob die Registrierung mit oder ohne Personalausweis erfolgt, variieren auch die Möglichkeiten der Nutzung.

Für Seelbach derzeit aktiv

  • Ausschankerlaubnis,
  • Baugenehmigung,
  • Geburtsurkunde beantragen.
  • Hund an- und abmelden,
  • Hundesteuerersatzmarke,
  • in Ausland abmelden,
  • Meldebescheinigung beantragen,
  • Plakatierungsgenehmigung,
  • SEPA-Lastschriftmandat,
  • Wohnungsgeberbescheinigung.

Weitere Prozesse sollen im Laufe des Jahres möglich sein, so die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes. Dieses sieht vor, dass bis Ende 2022 Verwaltungsdienstleistungen grundsätzlich auch digital angeboten werden müssen.

Auch wichtige Universalprozesse wie Gewerbean-, Gewerbeum-, Gewerbeabmeldung, Führungszeugnis einfach und erweitert, Adressbucheintragsperre, Melderegister-Auskunftssperre oder Ehefähigkeitszeugnis beantragen sind ebenfalls aktiv.

„Wir sind gespannt, ob die Angebote unseres digitalen Rathauses angenommen werden. Dieses ist sicherlich für die Jüngeren unter uns interessant, die sich zunehmend in der digitalen Welt bewegen. Auch wenn wir die gesetzlichen Vorgaben erfüllen wollen und müssen, so bleiben unsere Türen im Rathaus für die Einwohnerschaft auf jeden Fall weiterhin geöffnet,“ so Bürgermeister Schäfer.

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