Finderlohn

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Lokales
Auch gefundene Geldbörsen müssen im Fundbüro der Gemeinde abgegeben werden. Foto: Jürgen Tille-Koch | Foto: Jürgen Tille-Koch

Verlorene Gegenstände dürfen nicht einfach behalten werden
Dem ehrlichen Finder winkt eine Belohnung

Acher-/Renchtal (jtk). Die meisten Menschen haben in ihrem Leben sicherlich schon einmal etwas verloren oder gefunden. Ob teures Smartphone oder selbstgestrickte Wollmütze: Gefundene Sachen darf man nicht einfach behalten. Wer die Gegenstände beim Fundbüro oder der Polizei abliefert, darf auf eine Belohnung hoffen. Wie hoch die ist, richtet sich nach dem Wert. Laut Gesetz müssen die Fundstücke sechs Monate lang ab Abgabedatum aufbewahrt werden. Der Finder kann nach dieser Frist Eigentümer...

  • Ortenau
  • 29.10.19
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