Verlorene Gegenstände dürfen nicht einfach behalten werden
Dem ehrlichen Finder winkt eine Belohnung

Auch gefundene Geldbörsen müssen im Fundbüro der Gemeinde abgegeben werden. Foto: Jürgen Tille-Koch | Foto: Jürgen Tille-Koch
  • Auch gefundene Geldbörsen müssen im Fundbüro der Gemeinde abgegeben werden. Foto: Jürgen Tille-Koch
  • Foto: Jürgen Tille-Koch
  • hochgeladen von Christina Großheim

Acher-/Renchtal (jtk). Die meisten Menschen haben in ihrem Leben sicherlich schon einmal etwas verloren oder gefunden. Ob teures Smartphone oder selbstgestrickte Wollmütze: Gefundene Sachen darf man nicht einfach behalten. Wer die Gegenstände beim Fundbüro oder der Polizei abliefert, darf auf eine Belohnung hoffen. Wie hoch die ist, richtet sich nach dem Wert. Laut Gesetz müssen die Fundstücke sechs Monate lang ab Abgabedatum aufbewahrt werden. Der Finder kann nach dieser Frist Eigentümer werden, wenn er den Fund gemeldet hat. Hat der Finder das nicht getan, muss er bis zur Grenze der Verjährung, also 30 Jahre lang, damit rechnen, dass der Berechtigte die Herausgabe von ihm verlangt. Voraussetzung ist natürlich, dass der Besitzer davon erfahren hat.

Finderlohnanspruch

Die Stiftung Warentest rät, bei der Abgabe auf eine Bestätigung zu bestehen, auch wenn im Einzelfall die Aushändigung einer Durchschrift nicht vorgeschrieben ist. Hat der ehrliche Finder seine Adresse hinterlassen, können Finderlohnansprüche geltend gemacht werden. Rein rechtlich beträgt der Finderlohn fünf Prozent von einem Wert bis 500 Euro. Liegt der Sachwert darüber, werden drei Prozent gezahlt – dies gilt auch für Tiere. Wer seinen Fund nicht meldet, macht sich der Unterschlagung schuldig. Mögliche Folgen sind Geldbußen und in schweren Fällen sogar Haftstrafen. Eine Ausnahme besteht: Ist der Gegenstand weniger wert als zehn Euro, darf ihn der Finder behalten.

Fundsachenversteigerungen

Einige Kommunen bieten nur bei außergewöhnlichen Fundstücken einen Versteigerungstermin an. Die Stadt Oberkirch weist auf die nächste Fundversteigerung am 8. November im Feuerwehrhaus hin. Eine Besichtigung der Fundstücke beginnt ab 14 Uhr, ab 14.15 Uhr darf geboten werden. In Oppenau werden die nicht abgeholten Fundsachen weiter verwertet. So werden Brillen dem Optiker, Fahrräder dem Fahrradhändler und Kleidungsstücke Bedürftigen gegeben. Schlüssel werden grundsätzlich vernichtet. Die Stadt Achern beschreitet mit den Fundsachen einen neuen Weg. Künftig werden sie, anstelle der öffentlichen Versteigerung, das gesamte Jahr über zum Verkauf angeboten. In Sasbach werden die Fundsachen regelmäßig im Gemeindeblatt veröffentlicht.

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.