Vorbereitungen laufen
Bürgerentscheid in Willstätt zum Lebensmittelmarkt

Die Informationsbroschüre zum Bürgerentscheid wird am 29. August verteilt oder steht bereits auf der städtischen Homepage zum Download zur Verfügung. | Foto: Gemeinde Willstätt
  • Die Informationsbroschüre zum Bürgerentscheid wird am 29. August verteilt oder steht bereits auf der städtischen Homepage zum Download zur Verfügung.
  • Foto: Gemeinde Willstätt
  • hochgeladen von Rembert Graf Kerssenbrock

Willstätt-Legelshurst (st). Am 26. September werden die Stimmberechtigten in der Gemeinde Willstätt von 8 bis 18 Uhr nicht nur zur Bundestagswahl an die Wahlurnen gebeten, sondern auch zur Abstimmung im Rahmen eines Bürgerentscheids. Es geht um die Frage: „Sind Sie dagegen, dass auf dem Gelände des alten Sportplatzes in Legelshurst ein Lebensmittelmarkt gebaut werden soll?“

Broschüre wird am 29. August verteilt

Alle wesentlichen Informationen zum bevorstehenden Bürgerentscheid sind in einer Informationsbroschüre zusammengefasst. Diese wird in gedruckter Form am 29. August an die Haushalte in der Gemeinde Willstätt verteilt. Weitere Exemplare sind dann auch in den Rathäusern erhältlich. Digital sind die Broschüre und weitere Informationen zum Bürgerbegehren jetzt schon auf der Internetseite der Gemeinde abrufbar. Voraussichtlich in der letzten Augustwoche werden den rund 8.170 Stimmberechtigten die Wahlbenachrichtigungen zugehen, mit denen sie auch Briefwahl beantragen können.

Worum geht es?

Der Gemeinderat hat am 3. Februar der Ansiedlung eines Discounts in Legelshurst zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die für die Ansiedlung notwendigen Verträge abzuschließen und weiterhin die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung zu schaffen. Beinhaltet wäre unter anderem der Verkauf einer Teilfläche des alten Sportplatzes in Legelshurst als Standort für den Einkaufsmarkt.

Bürgerbegehren führt zum Bürgerentscheid

Gegen diesen Gemeinderatsbeschluss hat eine Initiative Unterschriften für die Einreichung eines Bürgerbegehrens gesammelt und am 19. April eingereicht. Mit 686 gültigen Unterschriften wurde das notwendige Quorum von sieben Prozent der Wahlberechtigten erreicht. Auch alle anderen rechtlichen Bedingungen für einen Bürgerentscheid waren erfüllt.

Über welche Frage lässt die Bürgerinitiative abstimmen?

Die Frage lautet: „Sind Sie dagegen, dass auf dem Gelände des alten Sportplatzes in Legelshurst ein Lebensmittelmarkt gebaut werden soll?“

Auswirkung des Bürgerentscheids

Ein Bürgerentscheid hat die gleiche Auswirkung wie ein Beschluss des Gemeinderats. Für drei Jahre wäre der Gemeinderat an das Ergebnis des Bürgerentscheids gebunden. Die Entscheidung bezieht sich ausschließlich auf die Fragestellung. Die in der Infobroschüre skizzierten Alternativvorschläge sind davon nicht umfasst. Die Entscheidungen darüber trifft weiterhin der Gemeinderat. Gültig ist der Bürgerentscheid nur, wenn eine Mehrheit zustande kommt, die mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten entspricht. Wird dieses sogenannte Quorum nicht erreicht, fällt die Entscheidung zurück an den Gemeinderat, der nochmals beschließen muss. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit „Nein“ beantwortet.

Das Ergebnis

Das Abstimmungsergebnis zum Bürgerentscheid wird nach dem Auszählen am Sonntagabend, 26. September, auf der Internetseite der Gemeinde bekannt gegeben.

Link zur Broschüre

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.