Willstätt macht auf
Rathaus und Ortsverwaltungen wieder regulär geöffnet

Willstätt (st). Nachdem im Ortenaukreis die Corona-Regeln gelockert werden konnten, gelten ab Montag, 15. März, für das Willstätter Rathaus und die Ortsverwaltungen wieder die regulären Öffnungszeiten. Eine vorherige Anmeldung ist nicht mehr erforderlich. Außerdem bieten die Ortsvorsteher wieder ihre Sprechstunden an. 

Selbstverständlich gelten in den Rathäusern und Verwaltungsräumen wie bisher die bekannten aktuellen Hygiene-, Abstands- und Sicherheitsvorschriften. Insbesondere besteht weiterhin auch die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken oder FFP2-Masken.

Neben der anstehenden Teilöffnung der Schulen und den erfolgten Lockerungen im Einzelhandel und anderen Bereichen will man bei der Gemeinde Willstätt mit der Wiederöffnung des Rathauses und der Ortsverwaltungen einen Schritt in Richtung Normalität gehen.

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