Schließung der Notfallpraxis
Achern prüft rechtliche Schritte
Achern (st) Zum 31. Oktober 2025 soll nach dem Willen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) die Notfallpraxis in Achern geschlossen werden. Diese bietet bislang an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen jeweils sechs Stunden am Tag eine allgemeinärztliche Versorgung für Erkrankungen an, die keine Notaufnahme in das Krankenhaus erfordern. Begründet wird dieser Schritt mit einem Ärztemangel.
Von den betroffenen 17 Kommunen im Land haben bereits 13 Städte rechtliche Schritte gegen die Schließungen vor dem Sozialgericht Stuttgart eingeleitet, , so die Stadtverwaltung Achern in einer Pressemitteilung. Auch Achern ist der anhängigen Klage beigetreten. Dadurch soll insbesondere auch ein klares Zeichen gesetzt werden, mit allen Mitteln die Interessen der betroffenen Bevölkerung zu vertreten, die diese an einer in der Fläche gut erreichbaren Gesundheitsversorgung gerade in ländlichen Bereichen hat. Über Fraktionen hinweg waren sich Acherner Stadträte einig, dass lediglich eine Resolution zu fassen, dem wahrgenommenen Unmut der Bürger nicht gerecht geworden wäre.
Drei Argumente gegen Schließung
Die Stadtverwaltung nennt unter anderem folgende drei Argumente, die gegen das Aufgeben der Notdienste in Achern sprechen: Die künftigen Fahrzeiten zu den Notfallpraxen in Offenburg oder Baden-Baden sind erheblich länger. Gerade aus dem hinteren Achertal war die Notfallpraxis im Krankenhaus sogar mit der Bahn an einem eigenen Haltepunkt stündlich innerhalb von maximal nur 20 Minuten sehr gut erreichbar, während die Verbindungen nach Baden-Baden oder Offenburg zweimaliges Umsteigen und ein Mehrfaches der Reisedauer erfordern. Weiter wird, selbst wenn die Arztstunden in den verbleibenden Notfallpraxen erhöht werden, durch die Verlagerung mit längeren Wartezeiten und außerdem einem Ausweichen auf Notaufnahmen in Krankenhäusern gerechnet, was dort zu (weiter erhöhter) Überlastung führt. Schließlich hat außerdem die neue Bundesregierung im Koalitionsvertrag festgelegt, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, „die die Sozialversicherungsfreiheit von Ärzten im Bereitschaftsdienst der Krankenversicherung ermöglicht“. Dadurch entfällt aus Sicht der Stadt zwischenzeitlich ein wesentlicher Grund für die Schließungen.
In dem Prozess vor dem Sozialgericht Stuttgart wird aus rechtlichen Gründen in erster Linie geltend gemacht, dass die Städte erst im Oktober 2024 aus der Presse von dem Aus der Notfallpraxen erfahren haben, ohne die Möglichkeit, zu den entsprechenden Planungen Stellung oder darauf Einfluss zu nehmen. Gleichermaßen wurden die Ärzte überrascht, wie die Mediziner unter den Stadträten betonen. Oberbürgermeister Manuel Tabor sagt: „Dass die KVBW eine öffentliche Informationsveranstaltung erst in der Woche vorsieht, bevor in der Notfallpraxis endgültig das Licht ausgehen soll, passt zum bisherigen Agieren in Stuttgart.
Es ist eine breite und umfassende Aufklärungskampagne durch die KVBW notwendig, um die Bevölkerung sachgerecht über die vorhandenen Alternativen zu informieren.“
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