Baugebiet Bühli
Fehlende Eigentümerzustimmung verursacht Verzögerung

Achern (st) Die Baugebietsentwicklung „Bühli“ geht weiter voran. Anfang Februar erfolgte die Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit der amtlichen Umlegung. Somit können die neuen Baugrundstücke im Grundbuch eingetragen und der neue Rechtszustand übernommen werden. Den am Verfahren beteiligten privaten Grundstückseigentümern wurde die voraussichtlichen Umlagekosten mitgeteilt und darauf aufbauend um Zustimmung zur Ausgabe der fertiggestellten Ausschreibungsunterlagen an einen Bieterkreis für die Erschließungsarbeiten gebeten. Die Stadt Achern hält für die Eigentümer weiterhin die Option bereit, bereits zugeteilte Bauplätze gegen entsprechenden Kostenersatz zurückzugeben, falls die Umlagekosten nicht getragen werden können.

Bis auf einen Eigentümer liegen von allen anderen Eigentümer die entsprechenden Zustimmungen beziehungsweise die erforderlichen Unterlagen und Nachweise vor. Ohne die Zustimmung dieses Eigentümers zu den angebotenen Optionen kann die Ausgabe der Ausschreibungsunterlagen noch nicht erfolgen. Sobald diese vorliegt, können die Erschließungsarbeiten beginnen. Allerdings hat die seit Wochen noch fehlende Zustimmung zu einer Verzögerung des geplanten Baubeginns geführt. Die Stadt und der Erschließungsträger KBB GmbH sind jedoch zuversichtlich, dass die letzte Zustimmung nun auch bald vorgelegt wird, so die Stadt Achern abschließend in einer Pressenotiz.

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