Frist verlängert
Gebäudeeigentümer-Erklärung für Glasfaserausbau

Achern (st). Die Breitband Ortenau GmbH wird in Abstimmung mit der Stadtverwaltung ab März in Achern mit dem Glasfaserausbau beginnen. Dank finanzieller Unterstützung von Bund, Land und Stadt kann jeder Gebäudeeigentümer einen kostenlosen Glasfaseranschluss erhalten, dessen Gebäude nach aktueller Markterkundung und Förderkulisse als unterversorgt eingestuft ist. Der Hausanschluss wird mitverlegt, ohne dass ein Vertrag für die Nutzung abgeschlossen werden muss. Dies ist auch noch zu einem späteren Zeitpunkt zu den dann geltenden Konditionen möglich. Die Breitband Ortenau GmbH hat alle Eigentümer angeschrieben, die berechtigt sind, in dieser ersten Ausbauphase einen kostenlosen Glasfaseranschluss zu erhalten. Nur wenn der Gebäudeeigentümer diese sogenannte Gebäudeeigentümer-Zustimmungserklärung an die Breitband Ortenau unterschrieben zurückgegeben hat, darf das beauftragte Tiefbauunternehmen die Privatgrundstücke betreten und den Glasfaserhausanschluss verlegen. Mit einem in der ersten Februarwoche von der Breitband Ortenau versandten Schreiben wurden die berechtigten Eigentümer erinnert, diese Gebäudeeigentümer-Zustimmungserklärung zu unterschreiben. Die Frist wurde bis zum 18. Februar 2022 verlängert. Wird die unterschriebene Erklärung nicht rechtzeitig zurückgegeben besteht aus heutiger Sicht keine Möglichkeit eines späteren geförderten und damit für den Eigentümer kostenfreien Hausanschlusses. Diese Gebäudeeigentümer-Erklärung ist völlig unabhängig vom Netzbetrieb, ein Vertragsabschluss mit einem Telekommunikationsanbieter ist damit nicht verbunden.

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