Grund- und Hundesteuer 2020
Jahresbescheide werden verschickt

Foto: Symbolfoto: Pixabay

Achern (st). Aktuell werden die Hundesteuerbescheide der Stadt Achern für das Veranlagungsjahr 2020 an alle Hundehalter verschickt. In diesem Zusammenhang weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass die bisherigen Hundesteuermarken bis einschließlich 2021 weiterhin gültig sind. Folglich wurden dieses Jahr keine neuen Hundesteuermarken mit den Jahresbescheiden verschickt. Falls kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, wird gebeten, die Hundesteuer rechtzeitig zum angegebenen Fälligkeitstermin zu überweisen.

Grundsteuer

Diejenigen Grundsteuerschuldner, die für das Jahr 2020 die Grundsteuer in gleicher Höhe wie im Vorjahr zu entrichten haben, erhalten keinen neuen Grundsteuerbescheid. Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht, anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamts, ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid. Die Grundsteuer 2020 ist zu den in dem zuletzt zugesandten Grundsteuerbescheid angegebenen Fälligkeitszeitpunkten zu entrichten. Insbesondere wird auf den nächsten Fälligkeitstermin 15. Februar 2020 hingewiesen, heißt es abschließend in einer Pressemitteilung.

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