Neues Umsatzsteuergesetz
Stadtkämmerei unterstützt Feuerwehrabteilungen

Achern (st) Zum Jahresende 2022 läuft die Übergangsfrist zur Nichtanwendung des Paragraf 2b Umsatzsteuergesetz aus, der zum 1. Januar 2017 in das Umsatzsteuergesetz aufgenommen wurde mit dem Ziel, das deutsche Umsatzsteuerrecht an europäisches Recht anzupassen. Hierdurch kehrt sich der bisherige Grundsatz, dass die Stadt nichtunternehmerisch tätig ist, quasi um in die grundsätzliche Unternehmereigenschaft der Stadt. Dies hat auch Auswirkungen auf die Kameradschaftskassen der Feuerwehrabteilungen, schreibt die Stadtverwaltung Achern in einer Pressemitteilung.

In der jüngsten Feuerwehrausschusssitzung wurde nunmehr die Situation von Stadtkämmerer Rolf Schmiederer gemeinsam mit dem Kommandanten der Acherner Feuerwehr Michael Wegel nochmals ausführlich dargestellt und das weitere Vorgehen mit den Abteilungskommandanten besprochen. In seinen Erläuterungen ging der Stadtkämmerer darauf ein, dass die Kameradschaftskassen als Sondervermögen bisher von den Feuerwehrabteilungen komplett eigenständig verwaltet worden seien und auch steuerrechtlich in der Regel bisher kein Problem darstellten. Ab dem kommenden Jahr müssten nunmehr sämtliche Zahlungsvorgänge der Kameradschaftskassen anhand der in Paragraf 2b Umsatzsteuergesetz genannten Kriterien von der Verwaltung geprüft und in den Umsatzsteuervoranmeldungen und -erklärungen der Stadt berücksichtigt werden, die auch dafür hafte. Da die Gründung von Fördervereinen als Option von den Feuerwehren und deren Verbänden insbesondere aus haftungsrechtlichen Gründen und gegebenenfalls fehlender Gemeinnützigkeit nicht favorisiert werde, müsse eine Lösung angestrebt werden, die mit einem noch vertretbaren Aufwand eine möglichst hohe Rechtssicherheit biete. Wie Rolf Schmiederer weiter ausführte, werden vor diesem Hintergrund vom kommenden Jahr an nunmehr sämtliche Zahlungsvorgänge der einzelnen Feuerwehrabteilungen vom Fachbereich Finanzen innerhalb der städtischen Buchhaltung mit abgewickelt. Hauptamtliche Kräfte in der Verwaltung der Acherner Feuerwehr fungieren gleichzeitig als Bindeglied zu den einzelnen Feuerwehrabteilungen. Sie kümmern sich beispielsweise um die Weiterleitung der Rechnungsbelege und unterstützen die Kämmerei auch bei der Erteilung von Auskünften zu buchhalterischen Fragen. Insgesamt bedeute die Umstellung für alle Beteiligten dauerhaft einen nicht unerheblichen Mehraufwand bei einem sehr überschaubaren Mehrwert. „Wir haben uns das nicht ausgesucht“, so Michael Wegel abschließend.

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