Zutritt nur mit Mund-Nasen-Schutz
Verlegung von Wahllokalen in Achern

Achern (st). Für die Wahl des baden-württembergischen Landtags am 14. März 2021 werden in Achern wieder insgesamt 14 Wahllokale eingerichtet. Fünf davon befinden sich in der Kernstadt. In Oberachern wird es wieder zwei Wahllokale geben. Die übrigen Stadtteile haben jeweils ein Wahllokal. Auf der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis spätestens 21. Februar 2021 zugesandt wurde, ist das zugeordnete Wahllokal angegeben. Zudem befindet sich in den Wahlbenachrichtigungen ein Hinweis, inwieweit das Wahllokal barrierefrei zugänglich ist.

Die Stadtverwaltung Achern weist darauf hin, dass für die Landtagswahl 2021 sämtliche Wahllokale in den Stadtteilen in die örtlichen Hallen verlegt wurden. Dies erfolgte im Hinblick darauf, dass Wahlräume so ausgewählt und eingerichtet werden sollen, dass allen Wahlberechtigten, insbesondere Menschen mit Behinderungen oder mit Mobilitätsbeeinträchtigungen die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Zudem können in den Hallen die Abstandsregelungen aufgrund der Corona-Pandemie besser eingehalten werden. Damit verfügen nun alle Wahllokale für die Landtagswahl am 14. März 2021 in Achern über einen rollstuhlgerechten Zugang. Die Wahllokale sind nachfolgend aufgeführt:

  • Gemeinschaftsschule Achern, Turnhalle, Kirchstraße 19 (Wahlbezirk 001-01 Kernstadt 1 und 001-05 Kernstadt 5)
  • Gymnasium Achern, Mensa, Berliner Straße 26 ( Wahlbezirk 001-02 Kernstadt 2)
  • Rathaus Am Markt, Bürgersaal, Rathausplatz 1 (Wahlbezirk 001-03 Kernstadt 3 und 001-04 Kernstadt 4)
  • Turn- und Festhalle Fautenbach, Turnierstraße 27 (Wahlbezirk 002-01 Fautenbach)
  • Mehrzweckhalle Gamshurst, Eichbühnstraße 27 (Wahlbezirk 003-01 Gamshurst)
  • Schloßfeldhalle Großweier, Großweierer Straße 84a (Wahlbezirk 004-01 Großweier)
  • Drei-Kirschen-Halle Mösbach, Renchtalstraße 71 (Wahlbezirk 005-01 Mösbach)
  • Festhalle Oberachern, Benz-Meisel-Straße 9 (Wahlbezirk 006-01 Oberachern 1 und 006-02 Oberachern 2)
  • Turn- und Festhalle Önsbach, Zur Schule 5 (Wahlbezirk 007-01 Önsbach)
  • Rheingoldhalle Sasbachried, Am Muhrgraben 1 (Wahlbezirk 008-01 Sasbachried)
  • Maiwaldhalle Wagshurst, Hanauer Straße 7 (Wahlbezirk 009-01 Wagshurst)

Wahlberechtigte, die ihre Stimme in einem anderen als dem zugewiesenen Wahllokal in Achern abgeben möchten, benötigen hierzu einen Wahlschein.

Im Hinblick auf die Corona-Pandemie wurde der Zutritt zu den Wahlräumen für die Landtagswahl 2021 in der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg geregelt.

Maskenpflicht in Wahllokal

In den Gebäuden, in denen sich Wahllokale oder Briefwahlbezirke befinden, muss eine medizinische Maske oder ein Atemschutz, welcher die Anforderungen des Standards FFP2, KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, getragen werden. Diese Verpflichtung besteht nicht für

  • Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr
  • Personen, die durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass ihnen das Tragen einer vorstehend beschriebenen Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, oder das Tragen aus sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder zumutbar ist.

Zu anderen Personen muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Vor dem Betreten des Wahlraums muss jede Person sich die Hände desinfizieren.

Der Zutritt zum Wahlraum ist Personen untersagt, die

  • in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht zehn Tage vergangen sind,
  • typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen oder
  • keine medizinische Maske oder keinen Atemschutz tragen, ohne dass eine Ausnahme von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske vorliegt.

Wahlberechtigte, auf die diese Regelungen zutreffen, können ihr Wahlrecht aber im Wege der Briefwahl ausüben. Die Stadtverwaltung empfiehlt diesen Personen daher einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Bei Fragen zur Beantragung eines Wahlscheins können sich Wahlberechtigte unter Telefon 07841/6421169 oder per E-Mail an briefwahl@achern.de an das Wahlamt wenden.

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