Auflagen für Gütesiegel
Eine Frage, Herr Huber

Hans Peter Huber, Pressesprecher der Polizei
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Ein Netzwerk für „bessere Feste im Ortenaukreis“ wollen Landrat Frank Scherer und Polizei-Chef Reinhard Renter schaffen. Veranstalter sollen sich zu Standards verpflichten, um
Jugendlichen einen gemäßigten mit Alkohol zu ermöglichen. Dazu ein
Gespräch mit Hans Peter Huber, Pressesprecher der Polizei.

Welche zusätzlichen Auflagen erhalten Vereine und andere Veranstalter durch die abgeschlossene Vereinbarung?
Dafür sind zwei Stufen vorgesehen. Zu den Standards gehören alle
Vorschriften des Jugendschutzes und der Gaststättenverordung. Darüber
hinaus dürfen Erziehungsberechtigungen nicht auf andere übertragen
werden. Das Personal muss verantwortungsbereit und vertrauenswürdig
sein. Eingangskontrollen müssen konsequent durchgeführt werden. Um unser
Gütesiegel zu erhalten, gibt es weitere Anforderungen: Eintrittskarten
als One-Way-Ticket – soll das Depot-Trinken außerhalb des Fests
verhindern –, drei günstigere nicht-alkoholische Getränke in gleicher
Menge wie Bier und grundsätzlich kein Zutritt für unter 16-Jährige.

Gehen Polizeidirektion oder Landratsamt aktiv auf die Vereine und andere Veranstalter zu?
Eine gemeinsame Lenkungsgruppe nimmt nach Pfingsten ihre Arbeit für das
Projekt auf. Dann werden wir aktiv auf die verschiedenen Veranstalter,
zugehen und informieren. Darüber hinaus haben sich bereits freiwillig
die ersten Vereine gemeldet.

Welche Erfahrungen gibt es aus der vergangenen Fastnacht, bei es bereits eine Vereinbarung mit dem ONB gab?
Daraus gibt es noch nicht so viel Erfahrung. Aber nach Pfingsten beginnt die Arbeit, wenn das Projekt kreisweit startet.

Autor: Rembert Graf Kerssenbrock

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