Einwendung von Anwohnern, BI und Gewerbetreibenden beim Regierungspräsidium
Widerstand gegen Junkers Hubschrauberlandeplatz

Der Junker-Hubschrauber probte bei der Baustellenschild-Eröffnung den An- und Abflug über die Gengenbacher Nordspange.  | Foto: Foto: privat
  • Der Junker-Hubschrauber probte bei der Baustellenschild-Eröffnung den An- und Abflug über die Gengenbacher Nordspange.
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Gengenbach. Mit ihrer Einwendung gegen den Hubschrauberlandeplatz auf dem geplanten neuen
Firmensitz der in Nordrach ansässigen Maschinenfabrik fordert die
Bürgerinitiative „Fluglärm Junker Gengenbach“ mit acht Anwohnern im
östlichen Wohngebiet, die Genehmigung nicht zu erteilen. Dies geht aus
einem Schreiben des eingeschalteten Karlsruher Fachanwalts für
Verwaltungsrecht, Dr. Hansjörg Melchinger, im Genehmigungsverfahren an
das Regierungspräsidium hervor. Die Frist für Einwendungen endete am 29.
Januar.

Zentrale Punkte, warum eine Genehmigung nicht zulässig sei, so Melchinger, liege darin, dass für das Mischgebiet, in dem der
Firmensitz an der Nordspange zwischen Gengenbach, Ohlsbach und
Berghaupten liegt, im Bebauungsplan kein Hubschrauberlandeplatz
vorgesehen sei. Inhaltlich setzen sich die BI und der Anwalt vor allem
mit der Lärmbelastung der Anwohner durch die Flugbewegungen auseinander.
Ein Gutachten der Firma Junker gehe lediglich von zwei bis drei
Flugbewegungen pro Tag aus und lege deswegen für die verkehrsreichsten
sechs Monate lediglich insgesamt 400 Flugbewegungen zugrunde. Allerdings
macht Dirk Knop für die Bürgerinitiative deutlich, dass der Antrag
keinerlei Einschränkungen hinsichtlich der Flugbewegungen enthält. Im
Genehmigungsfall würde das bedeuten, dass rund um die Uhr Starts und
Landungen möglich wären, werktags wie sonn- und feiertags, auch im
Nachtzeitraum zwischen 22 und 6 Uhr. Begründet wird der Antrag durch
Junker, dass ansonsten die „ständige Mobilität des Managements, der
Mitarbeiter und wichtiger Kunden nicht mehr gewährleistet“ sei.

Angesichts dieser beschriebenen Notwendigkeiten drohen bei mehr als fünf
Flugbewegungen täglich mehr als 1000 Flugbewegungen innerhalb eines
halben Jahres, so Knop. Die Lärmbelastung bei Start und Landung eines
entsprechenden Hubschraubers für die Anwohner liege bei 90 Dezibel, so
Knop. „Das ist als stünde man direkt neben einem Presslufthammer“,
vergleicht er. Allein das Starten der Turbinen bis zum Start nehme einen
Zeitrum von zweieinhalb Minuten ein. Das sei für Anwohner nicht
hinnehmbar. Zudem kritisiert die BI, plane die Stadt Gengenbach an dem
angrenzenden Kreisverkehr ein weiteres Wohngebiet, dessen Bebauungsplan
im März verabschiedet werden solle. Die Argumentationskette geht weiter:
Da Hubschrauber gegen den Wind landeten, müssten sie aufgrund des oft
vorherrschenden Westwinds regelmäßig direkt über die Wohngebiete
anfliegend von Osten her landen“, so die BI. „Die Zulassung des
Hubschrauberlandeplatzes führe dazu, dass die bislang in der Umgebung
zulässigen Wohnnutzungen in manchen Bereichen nicht mehr zulässig
wären“, schlussfolgert Knop. Nach seinen Angaben hätten sich einige
Betriebe aus dem Gewerbegebiet an der Nordspange der Einwendung
angeschlossen und deren Argumentation übernommen.

Gengenbachs Bürgermeister Thorsten Erny verweist in einer aktuellen Anfrage auf das
laufende Verfahren beim Regierungspräsidium, zuständig für
luftfahrtrechtliche Genehmigungen. Der Gemeinderat hat im Dezember mit
einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen dem Antrag Junkers zugestimmt.
Zuletzt hatte Erny aber auch klar gemacht, dass Junker sich nur im Falle
der Genehmigung des Hubschrauberlandeplatzes in Gengenbach mit 300
Arbeitsplätzen ansiedeln werde, ansonsten die Hubschrauber über
Gengenbach hinweg weiterhin nach Nordrach flögen.

Autor: Rembert Graf Kerssenbrock

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