Minister Hermann in Haslach
Tunnelleitzentrale ab 2025 in Betrieb

Tunnel wie der Sommerbergtunnel sollen ab 2025 von einer kooperative Verkehrsleitzentrale überwacht werden. | Foto: Glaser
  • Tunnel wie der Sommerbergtunnel sollen ab 2025 von einer kooperative Verkehrsleitzentrale überwacht werden.
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Haslach (st). Die Sicherheit von Tunneln ist nach großen Unfällen immer wieder ein Thema. In Baden-Württemberg wird schon seit Jahren an technischen Verbesserungen und einer zentralen Überwachung der Straßentunnel gearbeitet, um rasch und effektiv handeln zu können. Eine Tunnelleitzentrale BW soll Ende 2025 die Arbeit aufnehmen.
Um sich die Überwachung der vier Straßentunnel Reutherberg- und Sommerbergtunnel sowie der Tunnel Hornberg und Oberkirch erläutern zu lassen, hat Verkehrsminister Winfried Hermann die Tunnelzentrale der Straßenmeisterei Haslach besucht.

Gesetzliche Pflicht

Seit Beginn des laufenden Jahres besteht für das Land Baden-Württemberg die gesetzliche Pflicht eine Tunnelleitzentrale aufzubauen. Sie wird Teil der geplanten Verkehrsmanagementzentrale sein, heißt es in einer Pressemitteilung des Ministeriums für Verkehr. Schon jetzt werden die Straßentunnel Schritt für Schritt von der dezentralen Überwachung durch die Landratsämter auf die kooperative Verkehrsleitzentrale, die das Land gemeinsam mit der Autobahn GmbH des Bundes betreibt, aufgeschaltet.

48 Tunnel zentral überwacht

Voraussichtlich von Ende 2025 an wird das Land die eigene Tunnelleitzentrale betreiben können. Mit der landeseigenen Verkehrsmanagementzentrale werden dann rund 48 Tunnel im Zuge von Landes- und Bundesstraßen in Baden-Württemberg zentral überwacht werden. Minister Hermann sagte: „Das wird die Verkehrssicherheit in unseren Straßentunneln weiter erhöhen. Den dezentralen Strukturen kommt gleichwohl auch zukünftig eine wichtige Rolle zu. Diese bilden eine von insgesamt drei redundanten Sicherheitsebenen. Die Tunnelzentrale stellt den wichtigsten Teil der Sicherheitskette dar. Im Falle von Störungen in der Zentrale oder zwischen der Zentrale und einem Tunnel kann in der Straßenmeisterei oder im Tunnelbetriebsgebäude eine gleichwertige Überwachung erfolgen.“

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