Harald Bollweber über Bestattungsmöglichkeiten in Hausach
Eine Grabstelle kann nicht vorab reserviert werden

Die Hausacher Friedhofsanlage bei der alten Dorfkirche | Foto: cao
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Hausach (cao). Der Tod ist ein Thema, über das man sich nicht gerne Gedanken macht. Und doch sollte jeder mit seinen Lieben über die Bestattung sprechen. Denn es gibt unterschiedliche Möglichkeiten.

Harald Bollweber leitet unter anderem die Friedhofsverwaltung im Hausacher Rathaus. Er berichtet, welche Möglichkeiten es in Hausach gibt. Der Hausacher Friedhof ist aufgeteilt in einen alten Teil im Bereich der Dorfkirche mit etwa 630 Gräbern. Dort sind grundsätzlich Erdbestattungen in Einzelgräbern (Reihengräber), Erd- und Urnenbestattungen in Wahlgräbern (Doppelgräber) und Reihentiefgräbern (einstellige Wahltiefgräber) möglich.

Im neuen Teil des Friedhofs, das ähnlich einer Parkanlage östlich des Hauserbachs mit momentan 720 Gräbern liegt, gibt es neben den verschiedenen anderen Formen auch ein Grabfeld für namenlose Urnenbestattungen und ein gärtnerbetreutes Grabfeld.

"Eine Beratung über die Bestattungsform findet bei uns nicht statt, das geschieht wohl in aller Regel im Partner- oder Familienkreis", berichtet Harald Bollweber. Vereinzelt wird zwar der Wunsch nach anonymer Urnenbeisetzung schriftlich im Rathaus vorgebracht, "wir raten jedoch, dies nahestehenden Personen ebenfalls mitzuteilen".

In Baden-Württemberg regelt das Bestattungsgesetz klar, dass jeder Verstorbene und auch jede Urne auf einem Friedhof bestattet werden muss. Lediglich im Bundesland Bremen ist die Aufbewahrung einer Urne an anderer Stätte zulässig. "Hier sind jedoch auch in Baden-Württemberg Änderungen zu erwarten, die Zeit wird dies mit sich bringen", vermutet Harald Bollweber.

Da ein Friedhof stets ein Ort der Trauer, der Stille und der Würde ist, überwacht die Stadt Hausach das äußere Erscheinungsbild, indem sie mangelhaft gepflegte Gräber bei den Grabpflegenden anmahnt, sie überwacht die Standfestigkeit der Grabmale sowie Grabsteine und lässt Gräber, deren Nutzungszeit abgelaufen ist und die nicht mehr weiter von den Berechtigten gepflegt und unterhalten werden, abräumen.

"Pflegemangel oder lose Grabmale werden in der Regel problemlos behoben", so Bollweber. Von der Stadt selbst werden neben der Anlage auch die Gedenksteine für die Kriegsgefallenen gepflegt.
Grabstätten können nicht gekauft werden: "Man erwirbt ein sogenanntes Nutzungsrecht daran. In Hausach sind Nutzungsrecht und Ruhezeit bei Erdgräbern und Urnengräbern mit 20 Jahren identisch, bei Erdgräbern von Verstorbenen unter zehn Jahren sind dies 15 Jahre."

Der Erwerb eines Nutzungsrechts im Voraus ist nach der geltenden Friedhofsordnung aber nicht möglich, ebenso wenig der Anspruch auf eine besondere Lage eines Grabes, also somit auch keine Reservierung.

Die Gebühren im Bereich Bestattungswesen sind unterschiedlich und liegen zwischen 180 Euro für eine Urnenbeisetzung und 900 Euro für die Beisetzung im Tiefengrab. Weiterhin fallen Gebühren für die unterschiedliche Nutzung der Friedhofshalle an. Die Gräber liegen bei den Kosten ebenfalls unterschiedlich. Hier kommt es auch darauf an, ob sich eine Ruhestätte auf dem alten oder neuen Teil des Friedhofs befindet. So kostet ein Einzel-Reihengrab auf dem neuen Friedhof 840 Euro, auf dem alten beläuft sich die Gebühr auf 510 Euro.

Mit Respekt und Würde behandelt und verwaltet Harald Bollweber die Friedhofsangelegenheiten in der Stadt Hausach. "Jede Bestattung ist außergewöhnlich, da ein Mensch nicht mehr ist, wo er wie gewohnt vorher war. Das ist unabhängig von Namen oder Stellung", betont er.

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