Kita-Gebühren
Gemeinde verzichtet auf Nacherhebung

Seit dem 29. Juni stehen die Kindergärten wieder allen Kindern offen, im Rahmen des „Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen“. Ab Juli werden dafür wieder die regulären Elternbeiträge fällig. | Foto: Gemeinde Kappelrodeck
  • Seit dem 29. Juni stehen die Kindergärten wieder allen Kindern offen, im Rahmen des „Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen“. Ab Juli werden dafür wieder die regulären Elternbeiträge fällig.
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Kappelrodeck (st). Unvermittelt mussten auf Anordnung des Landes aus Gründen des Gesundheits- und Infektionsschutzes ab dem 17. März die Kindertagesstätten geschlossen werden, mit dem 29. Juni wurden sie wieder als „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ für alle Kinder geöffnet. Im dazwischenliegenden Zeitraum wurde ein Angebot von der „Notbetreuung“ über die „erweiterte Notbetreuung“ bis hin zur „reduzierten Regelbetreuung“ organisiert. Brisant gestaltete sich die Frage der Erhebung der Kindergartengebühren. Nach den Verträgen, die Eltern mit der Pfarrgemeinde als Kindergartenträger geschlossen haben, besteht eine Fortzahlungspflicht von drei Wochen, auch wenn der Kindergarten geschlossen ist, für den Monat März wurden diese noch eingezogen, ab April ausgesetzt. Elternbeiträge tragen dabei allerdings nur rund 15 Prozent zur Kostendeckung der Kindergärten bei: Der Löwenanteil kommt aus kommunalen und kirchlichen Mitteln.

Verzicht auf Nacherhebung

Alleine die Ausgaben bei der Gemeinde haben mit der Haushaltsplanung für 2019 erstmals die Zwei-Millionen-Euro-Grenze überschritten. Auch das kommunale Defizit ist 2019 auf den Rekordwert von 815.900 Euro gestiegen.

„Vor dem Hintergrund dieser Situation und der corona-bedingt grundsätzlich einbrechenden Gemeindeeinnahmen ist die Frage des Verzichts auf die rechtlich eigentlich nachzuerhebenden Kindergartengebühren ein brisantes Thema. Die Soforthilfen des Landes helfen zwar, decken aber bei weitem nicht den ganzen finanziellen Schaden der Gemeinden ab", so Hauptamtsleiter Martin Reichert.

Die Gemeindeverwaltung hatte dennoch dem Gemeinderat die Beschlussempfehlung gemacht, entgegen der Rechtslage auf die Erhebung der Gebühren zu verzichten. „Das ist ein Entgegenkommen, aber keine Pflicht“, so die Gemeindevertreter. „Für mich gilt im konkreten Fall der Grundsatz: Wer Betreuung hatte, hat gezahlt. Wer keine Betreuung hatte, muss auch zumindest in der monatsweisen Betrachtung nicht zahlen. Ich sehe darin die Möglichkeit, den durch Corona-Pandemie mehrfach belasteten Familien finanziell entgegen zu kommen. Deren Beitrag zur Eindämmung der Pandemie war und ist nicht hoch genug wertzuschätzen, das sollten wir nicht vergessen, auch wenn formal-rechtlich klar ist: Die Leistung konnte zwar nicht erbracht werden, dennoch handelt es auf Basis der kirchlichen Elternverträge ein Kulanzfall“, so Bürgermeister Stefan Hattenbach. Dies sei ein erneutes, starkes Signal für die Kindergärten und alles andere als ein bloßes Lippenbekenntnis: Die Gemeinde geht davon aus, dass der Kindergartenträger für 2020 voraussichtlich keine geringeren Kosten in die millionenschwere Rechnung stellen als in einem normalen Kindergartenjahr, da die Kosten für die Kindertagesstätten wohl nahezu höhengleich auch während der Zeit der Schließung weiterliefen. Damit wird es Aufgabe der Gemeinde sein, bei einem verkleinerten Haushalt gleichzeitig auch diese Einnahmeausfälle durch Einsparungen an anderer Stelle zu kompensieren. Ab dem 1. Juli werden wieder die regulären Kindergartengebühren für alle Familien erhoben - wie gewohnt in elfmonatiger Zahlweise und mit Sozialstaffelung.

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