Verstöße gegen Corona-Verordnung
Bußgelder im fünfstelligen Bereich

Foto: Stadt Kehl

Kehl (st). Obwohl die Zahl der mit dem Corona-Virus Infizierten weiter steigt, nimmt die Zahl der Verstöße gegen die Corona-Verordnung in Gaststätten nicht ab: Bei einzelnen Betreibern habe die Höhe der Bußgelder eine fünfstellige Größenordnung erreicht, berichtet Nico Tim Glöckner, Leiter des Bereichs Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung. Auch die Disziplin beim Tragen von Alltagsmasken lässt immer noch zu wünschen übrig, weshalb die Stadt am Mittwoch , 14. Oktober, zu einer eher ungewöhnlichen Maßnahme gegriffen hat: Die Feuerwehr fuhr mit einem Lautsprecherwagen durch die Stadt, um auf Maskenpflicht und Abstandsgebot aufmerksam zu machen.

Auch Verstöße gegen Quarantäne-Vorgaben

Seit sich wieder mehr Menschen mit dem Corona-Virus anstecken, muss der Bereich Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung nicht nur wieder deutlich mehr Quarantäneverfügungen erlassen, sondern auch kontrollieren, ob die Betroffenen tatsächlich zu Hause bleiben. Immer wieder werde festgestellt, dass die Quarantäne nicht respektiert werde, sagt Nico Tim Glöckner und Infizierte oder ihre Kontaktpersonen sich im Stadtgebiet bewegten. Das betreffe nicht nur die Kernstadt, sondern auch die Ortschaften.

Wenn Kehler mit dem Flugzeug aus Risikogebieten zurückkehren oder ausländische Gäste bei sich zu Hause empfangen, schickt die Fluggesellschaft die Aussteigerkarten an die Stadtverwaltung. Der Bereich Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung muss dann kontrollieren, ob sich die Bürger haben testen lassen und die Quarantäneauflagen einhalten. „Wir müssen im Zweifel jede einzelne Adresse anfahren“, macht Nico Tim Glöckner deutlich.

Auch der Ärger mit uneinsichtigen Gastwirten hat in den vergangenen Wochen deutlich zugenommen. Bei mehrmaligen Verstößen gegen die Corona-Verordnung kann den Betreibern der entsprechenden Lokale zwar die Gaststättenerlaubnis entzogen werden, der Gaststättenbetrieb kann jedoch von einem anderen Betreiber fortgesetzt werden, erläutert Nico Tim Glöckner. Mit einzelnen Betreibern von Diskotheken und Nachtlokalen konnte er freiwillige Verlängerungen der Sperrzeiten vereinbaren, das heißt: Die entsprechenden Clubs schließen um Mitternacht oder um 1 Uhr, anstelle von 3 Uhr von Montag bis Freitag und um 5 Uhr am Samstag und Sonntag.

22 Neuinfektionen, darunter ein Fall in Kehl, meldet das Gesundheitsamt am 14. Oktober. Damit steigt die Gesamtzahl derer, die in der Ortenau positiv auf den Corona-Virus getestet wurden, auf 1.880 an. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 36,8 je 100.000 Einwohner. 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner gilt dabei als Schwellenwert. In der Rheinstadt wurden bislang 214 COVID-19-Fälle durch das Gesundheitsamt bestätigt. Damit liegt Kehl hinter den Kreisstädten Lahr (263) und Offenburg (247).

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.