Kehl ahndet Verstöße gegen Corona-Notverordnung
Bußgelder statt Verwarnungen

In Kehl werden Verstöße gegen die Notverordnung des Landes mit Bußgeldern bestraft, nachdem die ausgesprochenen Verwarnungen wohl nicht gefruchtet hatten. | Foto: Foto: gro
  • In Kehl werden Verstöße gegen die Notverordnung des Landes mit Bußgeldern bestraft, nachdem die ausgesprochenen Verwarnungen wohl nicht gefruchtet hatten.
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Kehl (st). Die Zahl der Verstöße gegen die Notverordnung des Landes nimmt in Kehl nicht ab. Die Zeit der Belehrungen und Verwarnungen ist jedoch vorbei: Das Land hat für Zusammentreffen von mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum einen Bußgeldrahmen von 100 bis 1.000 Euro festgelegt; die Großen Kreisstädte in der Ortenau haben sich darauf verständigt, im Regelfall 500 Euro zu kassieren. Bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen das Versammlungsverbot können Geldbußen bis zu einer Höhe von 25.000 Euro verhängt werden.

Sanktioniert werden auch weiterhin Laden- oder Gaststätteninhaber, die trotz Verbots öffnen oder Produkte anbieten, deren Verkauf zurzeit nicht zugelassen ist. Und bestraft wird auch, wer gegen die Allgemeinverfügungen der Stadt verstößt oder Einzelanordnungen der Polizeivollzugsbediensteten nicht folgeleistet.

Entzug der Gaststätten-Erlaubnis droht

Die meisten Tabakläden sind als Gastwirtschaften angemeldet, wie es der Gesetzgeber zulässt. In Zeiten von Corona bedeutet dies jedoch, dass die Tabakläden – genauso wie Gaststätten – geschlossen bleiben müssen. Weil sich ein Betreiber daran nicht gehalten und seinen Laden wieder geöffnet hat, droht ihm nun neben einem Bußgeld der Entzug der Gaststätten-Erlaubnis – und zwar über die Corona-Krise hinaus. Auch ein Tankstellenbetreiber muss sich auf ein entsprechendes Bußgeld einstellen: Er hatte an einem Sitzbereich im Innenbereich der Tankstelle Gäste bewirtet.

Zivilstreifen kontrollieren Versammlungsverbot

Vorbei ist es mit der Nachsicht bei Verstößen gegen das Versammlungsverbot: Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) ist nun auch mit Zivilstreifen unterwegs, um Treffen und Feiern von jungen Leuten aufzulösen. In den vergangen Tagen hatten die Mitarbeitenden die Erfahrung gemacht, dass sich Gruppen aufgelöst haben, sobald sie das Fahrzeug des Polizeivollzugsdienstes oder die KOD-Uniformen gesehen hatten. Wer nun erwischt wird – womöglich zum wiederholten Male – zahlt.

Darüber hinaus kontrolliert der KOD, ob Personen, die in Straßburg wohnen und nach Kehl zum Arbeiten kommen, zusätzlich einkaufen gehen. Der Passierschein berechtigt sie lediglich, ihren Arbeitsplatz aufzusuchen und von dort auf direktem Wege wieder nach Hause zu fahren. Wer seinen Passierschein missbraucht, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

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