Neue Corona-Regeln seit Montag
Das gilt jetzt in Frankreich

Ortenau/Straßburg (st). Wer seit Montag, 9. August, auf der französischen Rheinseite ein Restaurant besuchen oder in einen Fernzug steigen möchte und älter als 17 Jahre ist, muss einen Gesundheitspass, den pass sanitaire, vorweisen können.

Für vollständig Geimpfte ist das einfach: Sie können den QR-Code entweder in die deutsche oder in die französische Corona-App laden oder in Papierform vorzeigen. Achtung: Der gelbe Impfpass wird als Nachweis – da er leicht zu fälschen sei – nicht mehr anerkannt. Genesene oder frisch negativ Getestete können ihre deutschen Testergebnisse nur in Papierform präsentieren – die QR-Codes können in Frankreich nicht gelesen werden. 

Nach der Bestätigung durch den französischen Verfassungsrat ist der Gesundheitspass in ganz Frankreich obligatorisch. Wer älter ist als 17 Jahre und ein Restaurant, ein Café oder eine Bar besuchen möchte, egal, ob im Innen- oder Außenbereich, muss damit nachweisen, dass er vollständig geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen ist. Auch mit dem negativen Ergebnis eines Corona-Tests (Antigen- oder PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden) wird der Zugang gewährt. Das Gleiche gilt für Menschen, die in einen Fernzug steigen möchten (TGV) oder in einen Fernbus. Der öffentliche Nahverkehr und die Regionalzüge können auch ohne Gesundheitspass genutzt werden.

Zu beachten gilt: Der gelbe Impfpass wird nicht mehr anerkannt, weil er aus Sicht der französischen Behörden zu leicht gefälscht werden kann. Das bedeutet, dass vollständig Geimpfte am besten die QR-Codes von ihren europäischen Impfzertifikaten mit der deutschen und/oder französischen Corona-App (Corona-Warn-App oder TousAntiCovid) scannen. Die Codes können natürlich auch in Papierform vorlegt werden.

Bisher wurde der Gesundheitspass bereits beim Besuch von Kultur- oder Sportveranstaltungen, in Freizeitparks, Zoos, auf Messen, Ausstellungen und Jahrmärkten gefordert, wenn mehr als 50 Menschen zusammengekommen sind – nun gilt die Nachweispflicht unabhängig von der Personenzahl. Darüber hinaus benötigt den Gesundheitspass auch, wer in ein Altenheim oder in ein Krankenhaus gehen möchte. Je nach Corona-Lage kann die Präfektin anordnen, dass der Pass auch für bestimmte Einkaufszentren verpflichtend wird.

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