Pflegeschnitt an Streuobstbäumen
Was gefördert wird und was nicht

Kehl (st). Ab sofort können sich Interessierte wieder zur Streuobstförderung anmelden. Die Landesregierung hat das Programm um weitere fünf Jahre verlängert, um die Bestände in der Region zu erhalten und zu pflegen.

Finanziell gefördert wird der fachgerechte Pflegeschnitt an Streuobstbäumen. Unterstützt wird das Förderprogramm von der Stadt Kehl. Sie bietet sich als Sammelantragstellerin für Privatpersonen an. Denn: Privatgruppen, Vereine, Verbände, obstverarbeitende Betriebe und Kommunen zählen zu dem Kreis der Antragsberechtigten. Die Stadt bündelt die Teilnahmewünsche von Bürgern und reicht sie als Sammelantrag ein. Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums bieten Streuobstwiesen Lebensräume für vielfältige Tier- und Pflanzensorten, gelten jedoch als akut bedroht.

Gefördert werden beispielsweise:

  • Streuobstbäume auf baden-württembergischen Boden;
  • fachgerechte Schnitte an Bäumen ab dem dritten Standjahr mit einer Stammhöhe von in der Regel mindestens 1,40 Meter.

Nicht gefördert werden beispielsweise:

  • Brennkirschen und Walnussbäume;
  • abgestorbene Bäume;
  • Pflegeschnitte, die vorgenommen wurden, bevor der Antrag bewilligt wurde;
  • Streuobstbäume, die in Hausgärten stehen. 

Pro Jahr können jedoch nur für rund 30 Prozent der maximal förderfähigen Bäume Fördermittel beantragt werden. Die Pflegeschnitte müssen anschließend in vier von fünf Jahren erfolgen. Die städtische Umweltabteilung weist darauf hin, dass jeder Baum, für den ein Antrag bewilligt wurde, innerhalb der fünfjährigen Förderperiode zweimal geschnitten und in dieser Zeit erhalten werden muss.

Eingereicht werden können die einzelnen Anträge bis Dienstag, 30. Juni, bei Sarah Koschnicke per E-Mail oder auf dem Postweg an den Bereich Stadtplanung/Umwelt unter der Adresse Rathausplatz 1 in 77694 Kehl. Dem ausgefüllten Antrag beizufügen ist eine Übersichtskarte. Diese kann beispielsweise über das Bürger-GIS angefertigt werden.

Der Antrag auf Fördermittel steht zum Herunterladen auf der Homepage der Stadt Kehl bereit.

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