Klage nach ärztlichen Fehlentscheidungen
550.000 Euro für achtjähriges Mädchen

Offenburg (mam). Bei der drohenden Frühgeburt eines mittlerweile achtjährigen schwerbehinderten Mädchens kam es im Ortenau Klinikum Lahr zu ärztlichen Fehlentscheidungen. Nun hat das Offenburger Landgericht deshalb dem Mädchen ein Schmerzensgeld in Höhe von 550.000 Euro zugesprochen.

Im Oktober 2008 war die Mutter zuerst im Ettenheimer Klinikum in 28. Schwangerschaftswoche eingeliefert worden. Dort entschied man, sie ins Lahrer Klinikum wegen zu erwartender Komplikationen zu bringen. In Lahr handelten zwei Ärzte eindeutig falsch, wie Richter Wolfgang Zimmermann in der Urteilsbegründung ausführte. Zum einen hätten sie klar verabsäumt, der werdenden Mutter ein Spezialmedikament zu verabreichen, um damit die Lungenfunktion des noch ungeborenen Kindes vorsorglich zu stärken. Außerdem hätten sie kurz nach der Geburt einen Weitertransport nach Offenburg in eine Spezialabteilung verfügt, ohne damit verbundene extreme Stressfaktoren und Hirnblutungsgefahr zu berücksichtigen.

Das Mädchen kann heute weder hören noch sehen, auch nicht artikuliert sprechen und ist auf einen Rollstuhl angewiesen. Sechs Jahre nach der Frühgeburt reichten die Eltern eine Schadensersatzklage ein. Das Landgericht holte Fachgutachten von mehreren Experten ein. Wegen der Behandlungsfehler und daraus resultierenden bleibenden schweren Geburtsschäden muss der Landkreis als Krankenhausträger nun 550.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, sofern er nicht die nächste Instanz anruft.

Der Rechtsvertreter des Klinikums hatte im Laufe des Verfahrens ein Vergleichsangebot von 400.000 Euro gemacht. Das wollten die Eltern allerdings nicht akzeptieren. Der ebenfalls eingeklagte Kostenersatz für frühere Pflegeaufwendungen in Höhe von knapp 70.000 Euro wird vom Landgericht noch überprüft, dürfte jedoch, wie Richter Zimmermann meinte, überwiegend begründet sein.

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