Es besteht Lebensgefahr
Betretungsverbot rund um abgebranntes Windrad

Betretungsverbot rund um das abgebrannte Windrad: Durch herabfallende Teile besteht Lebensgefahr. | Foto: Stadt Lahr
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Lahr/Seelbach (st). Das Windrad auf dem Langenhard, das am Freitagmorgen in Brand geraten war, ist gelöscht. „Die Einsatzstelle ist kalt“, sagt Thomas Happersberger, Leiter der Feuerwehr Stadt Lahr. Trotzdem besteht vor Ort Lebensgefahr. Die Stadt Lahr und die Gemeinde Seelbach appellieren an die Bevölkerung, das Betretungsverbot unbedingt einzuhalten.

Teile können sich lösen

Rund 110 Meter ist das Windrad hoch. Oben befinden sich jede Menge Kleinteile, die nach dem Brand beschädigt sind und teilweise lose oder sozusagen „am seidenen Faden“ hängen. Jederzeit kann sich eines der Teile lösen und nach unten krachen. Aus einer Höhe von über 100 Metern kann auch das kleinste und leichteste Teil zum tödlichen Geschoss werden. Hinzu kommt eine aktuelle Sturmwarnung für Lahr. Fegen Windböen über das Gebiet und erfassen die losen Teile am Windrad, erhöht sich die Gefahr um ein Vielfaches. Zudem kann starker Wind die Teile in einem sehr großen Radius streuen.

Die Bürger werden deshalb zu ihrer eigenen Sicherheit dringend gebeten, den Bereich zu meiden und das Betretungsverbot einzuhalten. Dies auch vor dem Hintergrund, dass der betroffene Bereich direkt im Rad- und Wanderwegenetz um Lahr und Seelbach liegt und ein Wanderweg direkt unter dem Windrad durchführt.

Zwangsgeld

Das Betretungsverbot gilt in einem Umkreis von 500 Metern um die Windkraftanlage und ist mit Absperrungen und Hinweisen kenntlich gemacht. Bei Missachtung wird ein Zwangsgeld in Höhe von 500 Euro festgesetzt.

Betretungsverbot rund um das abgebrannte Windrad: Durch herabfallende Teile besteht Lebensgefahr. | Foto: Stadt Lahr
Betretungsverbot rund um das abgebrannte Windrad: Durch herabfallende Teile besteht Lebensgefahr. | Foto: Stadt Lahr

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