KOD legt Bilanz vor
Bettelei, Sachbeschädigung und unerlaubtes Befahren

Nach der Polizeiverordnung der Stadt Lahr ist besonders aufdringliches Betteln auf öffentlichen Straßen, Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen untersagt. | Foto: Symbolfoto: gro
  • Nach der Polizeiverordnung der Stadt Lahr ist besonders aufdringliches Betteln auf öffentlichen Straßen, Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen untersagt.
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Lahr (st) Zahlreiche Kontrollen hat der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Lahr im ersten Quartal des Jahres durchgeführt.

Im ruhenden Verkehr gab es insgesamt 4.415 Verwarnungen wegen Parken auf dem Gehweg, in Feuerwehrzufahrten, in Halteverbotszonen und wegen Parken ohne gültigen Parkschein.

Während Schwerpunktaktionen im gesamten Stadtgebiet wurden 23 Ordnungswidrigkeiten wegen fehlender Beleuchtung an Fahrrädern festgestellt. Darüber hinaus führte der KOD im Rahmen landesweiter Verkehrsüberwachungen gemeinsam mit der Polizei Gurtkontrollen durch, bei denen elf Verwarnungen wegen Nichtanlegen des Gurtes ausgesprochen sowie ein Handyverstoß zur Anzeige gebracht wurden. Die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Polizei und KOD soll zukünftig fortgesetzt und gemeinsame Schwerpunkte gesetzt werden.

Auch wurden für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr freigegebene Wege in Kippenheimweiler, der Einsteinallee, am Schutterlindenberg und am Gänsberg kontrolliert und 13 schriftlichen Verwarnungen wegen unerlaubten Befahrens erteilt.

Illegale Müllablagerung

 
Des Weiteren wurden im ersten Quartal 19 Fahrzeuge abgeschleppt, die ohne Zulassung im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt waren.

Verschiedene Örtlichkeiten wie die Kaiserwaldhalle, das Stadion Dammenmühle, das Klostermattenstadion und die Stiftspassage werden derzeit in den Abendstunden verstärkt bestreift, da es vermehrt zu Klagen über illegale Müllablagerungen und Sachbeschädigungen gekommen ist. Vier Personen erhielten ein Platzverweis in der Stiftspassage, da sie Knallkörper abfeuerten.

Betteln

Die Gemeinschaftsunterkünfte der Stadt wurden kontrolliert und 34 Verstöße gegen die Hausordnung wie beispielsweise die Regelungen zum Brandschutz geahndet.

Weiterhin hat der KOD das Betteln in der Innenstadt im Auge. Nach der Polizeiverordnung der Stadt Lahr ist besonders aufdringliches Betteln auf öffentlichen Straßen, Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen untersagt. Darunter fällt auch das organisierte Betteln, Betteln in Demutshaltung und Betteln mit Tieren, sobald diese im Vordergrund stehen. Bei organisiertem und aggressivem Betteln wird eine Sicherheitsleistung erhoben und ein Platzverweis erteilt. In drei Fällen wurde hier der KOD aktiv. Am Friedrich-Ebert-Platz erhielt eine obdachlosen Person zudem ein Platzverweis, da sie Jugendliche nach deren Ausweise gefragt hat.

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