Anlieger haben auch im Sommer Pflichten
Es drohen sogar Bußgelder

Anlieger müssen nicht nur für saubere Gehwege sorgen, sondern auch für den Rückschnitt von Hecken und Pflanzen. | Foto: Stadt Lahr
  • Anlieger müssen nicht nur für saubere Gehwege sorgen, sondern auch für den Rückschnitt von Hecken und Pflanzen.
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  • hochgeladen von Anne-Marie Glaser

Lahr (st). Anlieger sind auch im Sommer gefordert: Die Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege, die sogenannte Streupflichtverordnung, kommt nicht nur im Winter zum Tragen. Gerade auch in der Sommerzeit sind Geh- und Fußwege oft durch Pflanzen beeinträchtigt, die in den Weg hineinreichen. Der Rückschnitt dieser Hecken und Pflanzen muss der Straßenanlieger vornehmen. Darauf weist die Stadt Lahr in einer Pressemitteilung hin.

Reinigung von Wegen

Ebenso müssen sich die Grundstücksanlieger von öffentlichen Fußwegen oder Gehwegen um deren Reinigung kümmern. Hierzu gehört beispielsweise das Beseitigen von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub. Die Stadtverwaltung appelliert deshalb an alle Grundstücksbesitzer zu prüfen, ob sich die an ihre Grundstücke angrenzenden Wege in einem sauberen Zustand befinden und alle Pflanzen bis an die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten sind. Neben den Grundstückseigentümern sind auch die Mieter oder Pächter in der Pflicht, dies sicherzustellen.

Hecken schneiden

Das ist nicht jedem bekannt, diesen Pflichten wird nicht immer nachgekommen. So musste die Stadtverwaltung bereits Grundstückseigentümer anschreiben und zum Rückschnitt der Hecken oder zum Reinigen der Flächen auffordern. Teilweise wurde eine kostenpflichtige Ersatzvornahme angedroht und in Einzelfällen durchgeführt, bei der von Seiten der Stadt der Rückschnitt oder das Reinigen vorgenommen und dem Anlieger in Rechnung gestellt wurde. In besonders gravierenden Fällen droht sogar ein Bußgeld, stellt die Stadt fest.

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