Gehwege

Beiträge zum Thema Gehwege

Lokales
Die Räum- und Streufahrzeuge des BGL warten auf ihren ersten Einsatz in dieser Saison. | Foto: Stadt Lahr

Winterdienst für alle
Beim Räumen und Streuen sind auch Anlieger in der Pflicht

Lahr (st). Die Tage werden kürzer und kälter. Das Risiko, dass Straßen und Wege vereisen, glatt und damit zur Rutschbahn werden, steigt. Der Lahrer Bau- und Gartenbetrieb hat seine Hausaufgaben gemacht: Streumaterial ist vorrätig, alle Fahrzeuge und Maschinen sind gewartet und einsatzbereit, Winterreifen sind aufgezogen, Frostschutzmittel ist aufgefüllt, die Eiskratzer liegen bereit. Doch auch die Bürger sollten vorbereitet sein: Wo sind Schneeschaufel und Besen? Habe ich das richtige...

  • Lahr
  • 19.11.21
Lokales
Von links: Manfred Hirt, Jurij Pigalew und Michael Skowronek | Foto: Martin Meier/Stadt Achern

Für einen Frühlingsspaziergang
Wege im Stadtgarten hergerichtet

Achern (st). Mitarbeiter der Stadtgärtnerei bringen die Wege im Stadtgarten derzeit in einen guten Zustand. Die größten Unebenheiten wurden mit einem Mineralgemisch ausgeglichen. Anschließend wurden die Wege mit einer dünnen Schicht Riesel überzogen. Somit ist der Stadtgarten für einen kleinen Frühlingsspaziergang bestens vorbereitet.

  • Achern
  • 25.03.21
Lokales

Laub ist auch Sache der Anlieger
Bauhof-Mitarbeiter im Einsatz

Appenweier (st). Riesige Mengen an Laub entfernen zurzeit die Mitarbeiter des Bauhofs in Appenweier von Wegen und Plätzen. Jetzt, kurz vor Allerheiligen liegt ein Hauptaugenmerk auf der Pflege der Friedhöfe. Gleichwohl erinnert die Gemeindeverwaltung an die Räum- und Streupflicht der Grundstückseigentümer und –besitzer. Nach der Streupflichtsatzung obliegt es nämlich den Straßenanliegern, die Gehwege von Laub, Unrat, Eis und Schnee zu befreien.

  • Appenweier
  • 28.10.19
Lokales
Anlieger müssen nicht nur für saubere Gehwege sorgen, sondern auch für den Rückschnitt von Hecken und Pflanzen. | Foto: Stadt Lahr

Anlieger haben auch im Sommer Pflichten
Es drohen sogar Bußgelder

Lahr (st). Anlieger sind auch im Sommer gefordert: Die Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege, die sogenannte Streupflichtverordnung, kommt nicht nur im Winter zum Tragen. Gerade auch in der Sommerzeit sind Geh- und Fußwege oft durch Pflanzen beeinträchtigt, die in den Weg hineinreichen. Der Rückschnitt dieser Hecken und Pflanzen muss der Straßenanlieger vornehmen. Darauf weist die Stadt Lahr in einer Pressemitteilung hin....

  • Lahr
  • 20.08.19
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