Haushaltsplan genehmigt
Schulen und Kitas ganz oben auf Agenda

Foto: gro

Lahr (st) Die Gesetzmäßigkeit des Haushaltsplans der Stadt Lahr für das Jahr 2023 hat das Regierungspräsidium Freiburg mit Erlass vom Donnerstag, 30. März, bestätigt. Ebenfalls bestätigt hat die Behörde die Gesetzmäßigkeit der Wirtschaftspläne für 2023 der städtischen Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung Lahr, Bau- und Gartenbetrieb Lahr sowie Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr. Außerdem hat das Regierungspräsidium alle gesetzlich vorgesehenen Genehmigungen, insbesondere die Kreditgenehmigungen, für das Haushalts- und Wirtschaftsplanjahr 2023 erteilt.

„Der Haushalt und damit die Ertragslage befinden sich in einer strukturellen Abhängigkeit vom wirtschaftlichen Umfeld und damit von der Steuerkraft. Ertrags- und Aufwandsrisiken bestehen insbesondere aufgrund der nicht abschätzbaren wirtschaftlichen Folgen aus den aktuellen geopolitischen Unwägbarkeiten“, so die Rechtsaufsichtsbehörde.

Die Selbstverpflichtung einer Schuldenobergrenze wird vom Regierungspräsidium begrüßt.

Innovationen in der Krise

„Krisen sind immer auch die Aufforderung zur Innovation“, so Lahrs Oberbürgermeister Markus Ibert, „Es ist uns gelungen, einen handlungsstarken, strategisch ausgerichteten Haushalt aufzustellen, der diesem Anspruch gerecht wird. Schulen und Kitas stehen in Lahr weiterhin ganz oben auf der Agenda.“ Für Klimaschutz, Mobilitäts- und Energiewende, sozialen Wohnraum und für Digitalisierungsthemen wie digitale Verwaltung und Vorbereitung des Breitbandausbaus stehen außerdem entsprechende Finanzmittel bereit.

„Das Machbare wird mit wichtigen strategischen Impulsen verbunden“, sagte Oberbürgermeister Markus Ibert in seiner Haushaltsrede. Es gilt für die Zukunft Optimierungspotenziale herauszuarbeiten und dadurch die Effizienz des Haushaltsvollzugs nachhaltig zu verbessern und krisenfest zu machen.

Der Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne der städtischen Eigenbetriebe werden von Mittwoch bis Donnerstag, 12. bis 20. April, in den Räumen der Stadtkämmerei, Südflügel, Rathausplatz 4, zur öffentlichen Einsichtnahme ausliegen. Die Öffnungszeiten sind: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag jeweils von 8.30 bis 12.30 Uhr sowie Donnerstag von 13 bis 18 Uhr.

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