Schul- und Kitaschließungen
Stadt Lahr stellt Notgruppen zur Verfügung

Lahr (st). Die Landesregierung hat die Schließung der Kindertagesstätten und Schulen in Baden-Württemberg bis voraussichtlich Sonntag, 19. April, beschlossen. Die Stadt Lahr richtet in dieser Zeit Notgruppen für die Kinderbetreuung ein.

Organisiert ist das wie folgt:
Am Montag, 16. März, sind alle Einrichtungen zu den normalen Betreuungszeiten geöffnet. Der Notbetrieb startet ab Dienstag, 17. März, 7 Uhr. Ab dann sind alle Kindertageseinrichtungen und Schulen geschlossen. Anspruch auf einen Notfallplatz haben Familien, die keine Kinderbetreuung durch das private Umfeld sicherstellen können und wenn beide Elternteile systemrelevanten Berufsgruppen angehören sowie mindestens ein Elternteil in Lahr berufstätig ist. Systemrelevanten Berufsgruppen sind der Medizin- oder Pflegebereich, Blaulichtbereich wie Sicherheit und Polizei, Unternehmen der kritischen Infrastruktur wie Strom, Wasser, Lebensmittelbranche sowie Beschäftigte in Schlüsselpositionen der Verwaltung. In den Kitas Bürgerpark, Schießrain und Bottenbrunnenstraße sowie in den Horten Eichrodtschule und Luisenschule (für Schülerinnen und Schüler der Grundschule) werden die Notgruppen eingerichtet. Betroffene Eltern können sich am Freitag, 13. März, bis 19 Uhr, am Samstag, 14. März, und Montag 15. März, jeweils von 9 bis 15 Uhr unter dem Kita-Service beim Amt für Soziales, Schulen und Sport melden und ihren Bedarf angeben, Telefon 07821/9105030 und 9105056. Die Mitarbeiterinnen prüfen zunächst die Notwendigkeit und nehmen die Bedarfe entgegen, unter Angabe des Namens und Geburtsdatums des Kindes, bisheriger Betreuungsplatzes und der Berufe der Eltern. Die Verteilung der Plätze erfolgt ab Montagnachmittag nach Dringlichkeit. Alle Eltern werden am Montagabend per E-Mail über die Verteilung der Plätze informiert.

Wie mit einer möglichen Rückerstattung der Gebühren aufgrund der Schließungen der Einrichtungen verfahren wird, darüber informiert die Stadt Lahr gesondert zu gegebener Zeit.

Über mögliche Einschränkungen und Schließungen von öffentlichen Einrichtungen wird gegebenenfalls gesondert informiert.

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