Neues Verkehrszeichen
Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen

Foto: BMVI

Lahr (st). In einem Teilbereich der Vogesenstraße und an den Zufahrten zum Kreisverkehr Lotzbeckstraße/Goethestraße tragen Überholverbote einspuriger Fahrzeuge künftig dazu bei, vor allem Radfahrer besonders zu schützen.

Straßenverkehrsordnung

Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung vom April 2020 ist die Verkehrssituation für den Rad- und Fußverkehr deutlich verbessert worden. Beispielsweise ist das Halten von Kraftfahrzeugen auf Fahrrad-Schutzstreifen nicht mehr zulässig, Fahrräder dürfen nun nebeneinander fahren und beim Überholen von Radfahrern ist inzwischen ein Mindestabstand von 1,50 Meter innerorts und zwei Meter außerorts gesetzlich vorgeschrieben. Eine weitere Schutzmaßnahme bei Überholvorgängen bietet ein neues Verkehrszeichen, das mehrspurigen Kraftfahrzeugen das Überholen von einspurigen Fahrzeugen – also von Zweirädern – verbietet.

Im Rahmen einer Verkehrsschau haben Vertreter der Lahrer Stadtverwaltung und des Polizeipräsidiums Offenburg festgelegt, den Radverkehr auf einem Teilabschnitt der Vogesenstraße im Bereich der Engstelle unter der Brücke der B415 mittels Überholverbot besonders zu schützen. Gleiches gilt für die Zufahrten zum Kreisverkehr Lotzbeckstraße/Goethestraße, die mit Hilfe einer Beschilderung und zusätzlicher Piktogramme auf der Fahrbahn ebenfalls verkehrssicherer gestaltet werden.

Gegenseitige Rücksichtnahme

Gerade in Kreisverkehren kommt es immer wieder zu Unfällen mit Radfahrern, die überholt oder übersehen werden. Neue Schilder alleine reichen aber nicht aus, um den Radverkehr zu schützen, sagt Lucia Vogt, Leiterin der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung: „Alle Verkehrsteilnehmer sind auf die gegenseitige Vor- und Rücksichtnahme im Straßenverkehr angewiesen. Das Überholverbot entbindet nicht vom Schulterblick und auch nicht vom Mindestüberholabstand, sobald das Verbot aufgehoben ist.“

Wer Fragen rund um den Straßenverkehr hat, kann sich mit der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung unter der Telefonnummer 07821/9100318 in Verbindung setzen.

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