Bauarbeiten auf der A5
Zu- und Abfahrt Lahr gesperrt

Symbolfoto | Foto: MonikaP auf Pixabay

Lahr (st). Die Anschlussstelle Lahr an der A5 wird auf der westlichen Fahrbahn, also Richtung Süden, ab Donnerstag, 6. Juni, gegen 9 Uhr gesperrt. Dies bedeutet, dass aus Fahrtrichtung Karlsruhe kommend nicht nach Lahr abgefahren werden kann. Auch die Auffahrt aus Richtung Lahr beziehungsweise Schwanau auf die A5 in Richtung Basel ist nicht möglich. Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) weist jedoch darauf hin, dass man bis zur Anschlussstelle Ettenheim fahren kann, um dort zu drehen und die gegenüberliegende Ausfahrt nach Lahr zu nehmen. Das RP bittet darum, auch die Umleitungsbeschilderung über die B3 zu beachten.

Freie Fahrt ab Fronleichnam

Die Anschlussstelle soll an Fronleichnam, 20. Juni, wieder offen sein. Es wird darauf hingewiesen, dass während den Bauarbeiten an mehreren Tagen im Bereich der Baustelle Tempo 40 gilt. Zur baulichen Vorbereitung dieser Sperrung wird die A5 in Richtung Basel bei der Auf- und Abfahrt Lahr am Donnerstag, 6. Juni, von circa 8 bis 11 Uhr nur einspurig befahrbar sein. In diesem Zeitraum ist mit erheblichen Verkehrsbehinderungen zu rechnen.

Bauarbeiten

An der Anschlussstelle Lahr werden an der Stelle, an der bisher der Verkehr über die Baustelle geführt wurde, Erd- und Asphaltarbeiten durchgeführt. Über die Pfingsttage wird innerhalb von zwei Wochen die komplette Fahrbahn ausgebaut, recycelt und aufbereitet. Danach wird eine neue Frostschutzschicht mit darüber liegenden Asphaltschichten eingebaut. Anschließend werden Schutzplanken gerammt und Markierungen aufgebracht.

Nur Tempo 40 erlaubt

Weil sich die Bauarbeiter für den Einbau der oberen Asphaltschichten im Mittelstreifen unmittelbar neben dem fließenden Verkehr aufhalten, schreibt die neue Arbeitsschutzrichtlinie im Straßenbau für die Zeit des Einbaus eine geringere Höchstgeschwindigkeit vor. Das bedeutet, dass in Fahrtrichtung Basel an insgesamt vier Tagen über eine Länge von rund 2,5 Kilometer nur mit Tempo 40 gefahren werden darf. Das RP bittet für die hieraus entstehende Verkehrsbehinderung um Verständnis.

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